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Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**

  • Blick auf das Verkaufsobjekt - Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**
    Blick auf das Verkaufsobjekt
  • Blick auf das ehemalige Wohnhaus rechts und Nachbarbebauung links - Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**
    Blick auf das ehemalige Wohnhaus rechts und Nachbarbebauung links
  • Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung - Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**
    Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung
  • Innenansicht ehemaliges Wohnhaus - Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**
    Innenansicht ehemaliges Wohnhaus
  • Innenansicht ehemaliges Wohnhaus - Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**
    Innenansicht ehemaliges Wohnhaus
  • Rückwärtiger Bereich mit Mauer und Sicherheitszaun - Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**
    Rückwärtiger Bereich mit Mauer und Sicherheitszaun
  • Verkaufsobjekt und Umgebung - Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**
    Verkaufsobjekt und Umgebung
  • Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung - Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**
    Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung
  • Blick auf das Flurstück 23/30 - Grünfläche mit kleinem Gebäude - Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**
    Blick auf das Flurstück 23/30 - Grünfläche mit kleinem Gebäude
  • Kleines Gebäude auf Flurstück 23/30 - Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**
    Kleines Gebäude auf Flurstück 23/30
  • Blick auf das Flurstück 23/30 - Grünfläche mit kleinem Gebäude - Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**
    Blick auf das Flurstück 23/30 - Grünfläche mit kleinem Gebäude
  • Lageskizze - Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung - Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 483-0005

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**
  • Immobilienart Wohnhaus/Geschäftshaus
  • Adresse
    Kleine Gasse 1
    06388 Südliches Anhalt OT Wieskau
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 162 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Köthen von Wieskau, Blatt 80, Flur 1, Flurstücke 23/30 und 23/31
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Leerstehend
  • Aussage Bauamt
    Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld (FB Bauordnung) teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 16.07.2026 unter anderem Folgendes mit: Im fortgeltenden wirksamen Flächennutzungsplan der Ortsteile Stadt Gröbzig, Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau der Stadt Südliches Anhalt werden die Flurstücke als Teil einer gemischten Baufläche (M) ausgewiesen. Für das Gebiet wurde kein verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan gemäß § 8 ff.
    bzw. vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB) aufgestellt. Eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB wurde durch die Stadt Südliches Anhalt nicht erlassen. Das Objekt befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Südliches Anhalt.

    Vor diesem Hintergrund regelt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit der Bebauung eines Grundstücks nach § 34 BauGB. Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer ergänzenden Grundstücksbebauung könnte bestätigt werden, sofern die in zuvor genannter Rechtsnorm enthaltenen Einfügenskriterien (Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Nichtbeeinträchtigung des Ortsbildes) eingehalten werden und die Erschließung gesichert ist. Eine konkrete Einschätzung kann nur anhand geeigneter Unterlagen im Rahmen eines Bauvorbescheids gemäß § 74 BauO LSA bzw. im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens getroffen werden.

    Das Objekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets gemäß § 142 BauGB. Eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB liegt für die Flurstücke nicht vor. Für den Bereich sind keine örtlichen Bauvorschriften nach § 85 BauO LSA erlassen worden.

    Die Stadt Südliches Anhalt teilt dem Veräußerer in der E-Mail vom 21.05.2026 unter anderem mit, dass für die Grundstücke keine Erschließungsbeiträge zu erwarten sind. Es wird eine Gewässerumlage erhoben.

    Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld (SB Altlasten/Bodenschutz) teilt dem Veräußerer in der E-Mail vom 17.06.2026 unter anderem mit, dass für die Flurstücke im Altlastenkataster des Landkreises keine Altlastverdachtsflächen registriert sind. Schädliche Bodenveränderungen sind für die Flurstücke nicht bekannt. Ergebnisse aus Bodenuntersuchungen zu den Flurstücken liegen nicht vor.

    Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld (FB Bauordnung) teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 04.06.2026 unter anderem mit, dass sich auf dem Objekt weder ein Baudenkmal nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA), noch ein Gebäude in einem Denkmalbereich im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 DenkmSchG LSA befindet. Archäologische Kulturdenkmale sind auf dem Flurstück bislang nicht bekannt geworden.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.suedliches-anhalt.de
  • Behörde Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31 A, 06369 Südliches Anhalt, Tel.: 034978 / 265 - 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Der Veräußerer weist darauf hin, dass aufgrund des baulichen Zustandes der Immobilie ein Betreten untersagt ist. Besichtigungen sind nicht möglich.
  • Energieausweis
    Entfällt, Ausnahmetatbestand Gebäudemoderniserungsgesetz (GModG).
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen geltende Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich von etwaigen Altlasten/ Bodenkontaminationen. Die Veräußerung erfolgt ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.

    Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers im Rahmen der Ausgleichspflicht nach § 24 BBodSchutzG wird gegenüber dem Ersteher/ seinem Rechtsnachfolger ausgeschlossen. Der Veräußerer hat für den Fall einer Inanspruchnahme nach § 4 BBodSchutzG einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Ersteher - ebenso dessen Rechtsnachfolgern. Der Ersteher ist außerdem verpflichtet, im Falle der Weiterveräußerung diese Verpflichtung auf seinen Rechtsnachfolger zu übertragen.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein ehemaliges Wohnhaus mit einem kleinen, rückwärtigen Garten mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 162 m², jeweils lt. Grundbuchangaben (2 Flurstücke).

    Der Verkaufsgegenstand ist durch eine Fiskalerbschaft von einer Privatperson auf das Land Baden-Württemberg übergegangen. Der Erblasser (Voreigentümer) des Objektes ist im Jahr 2010 verstorben und das Wohnhaus wurde vermutlich seitdem nicht mehr bewohnt. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass für den Verkaufsgegenstand kaum bzw. keine Beschaffenheitsangaben anhand von Unterlagen vorliegen.

    Der Verkaufsgegenstand besteht aus den Flurstücken 23/31 (114 m²) und 23/30 (48 m²), welche durch die Straße ´Kleine Gasse´ getrennt liegen. Das Flurstück 23/31 ist nahezu vollständig mit dem ehemaligen Wohnhaus bebaut, rückwärtig schließt sich ein kleiner Garten an. Das Flurstück 23/30 ist eine Grünfläche und im nördlichen Bereich mit einem kleinen Gebäude bebaut. Die Baulichkeit ist überwiegend mit Efeu bewachsen und daher nur teilweise einzusehen.

    Aufgrund des langen Leerstandes und der unterlassenen Instandhaltung weist das Objekt erhebliche Baumängel und -schäden sowie einen allumfassenden Sanierungs-/ Renovierungsstau auf. Unter anderem sind an der Fassade des ehemaligen Wohnhauses aufsteigende Feuchtigkeit bzw. Feuchtigkeitsschäden sowie Vandalismusschäden in Form von Graffiti erkennbar. Teilweise sind Fehlstellen am Dach zu verzeichnen.

    Der Erblasser (Voreigentümer) hat zu Lebzeiten mit Renovierungsarbeiten begonnen, die jedoch nicht fertiggestellt wurden. Es wurde im südlichen Grundstücksbereich des Wohnhauses (Flurstück 23/31) eine Mauer errichtet. Zwischen dem Wohnhaus und der Mauer wurde ein Bauzaun aufgestellt.

    Der gesamte Innenausbau des Objektes ist veraltet. Es ist davon auszugehen, dass die gesamte technische Gebäudeausrüstung nicht nutzbar und zu erneuern ist. Insgesamt befindet sich das Gebäude in einem ruinösen und derzeit nicht mehr bewohnbaren/nutzbaren Zustand. Auf eine weitergehende Objektbeschreibung wurde daher verzichtet.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines Abrisses, einschließlich der damit verbundenen Kosten, vom Veräußerer und Auktionshaus nicht geprüft wurde.

    Es befinden sich partiell altes, nicht mehr nutzbares Altmobiliar, alte Gebrauchsgegenstände sowie Müllablagerungen im Objekt bzw. auf dem Grundstück. Sämtliche Ablagerungen werden nicht mehr durch den Veräußerer beräumt. Eine Beräumung obliegt dem Ersteher.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass aufgrund des baulichen Zustandes der Immobilie ein Betreten untersagt ist. Besichtigungen sind nicht möglich.

    Eine Besichtigung des Objektes fand durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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