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Wald an einer ehemaligen Bahnstrecke am östlichen Ortsrand

  • Wald an einer ehemaligen Bahnstrecke am östlichen Ortsrand
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Wald an einer ehemaligen Bahnstrecke am östlichen Ortsrand
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - Wald an einer ehemaligen Bahnstrecke am östlichen Ortsrand
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung sowie Umgebung - Wald an einer ehemaligen Bahnstrecke am östlichen Ortsrand
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung sowie Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung - Wald an einer ehemaligen Bahnstrecke am östlichen Ortsrand
    Lageskizze mit Umgebung

Auktions-ID 482-0019

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Wald an einer ehemaligen Bahnstrecke am östlichen Ortsrand
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    39539 Havelberg OS Nitzow
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.776 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Stendal von Nitzow, Blatt 445, Flur 4, Flurstück 84/3
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragung.

    Abt. III: Keine Eintragung.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Hansestadt Havelberg teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 10.12.2025 unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand im Bereich eines Teilflächennutzungsplanes (1991) mit der Darstellung als Waldfläche liegt. Das Flurstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und es besteht kein Denkmalschutz. Es sind keine Erschließungskosten zu erwarten bzw. stehen keine offenen Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz aus.

    Der Landkreis Stendal teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 15.06.2020 mit, dass kein Eintrag als Altlastverdachtsfläche besteht.

    Im Schreiben vom 16.06.2020 teilt der Landkreis Stendal dem Veräußerer mit, dass die Fläche teilweise als Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen ist. Bei der Durchführung von Tiefbauarbeiten und sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen muss mit dem Auffinden von Kampfmitteln gerechnet werden. Insoweit sollte vor Beginn einer Baumaßnahme eine Sondierung der Fläche vorgenommen werden. Diese Überprüfung kann durch den KBD erfolgen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.havelberg.de
  • Behörde Hansestadt Havelberg, Markt 1, 39539 Hansestadt Havelberg
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkaufsgegenstand ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 09.12.2004 (BGBl Teil I 2004, S. 3235 ff.), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. Teil I 2022 S. 2507) geändert worden ist, kraft Gesetzes in das Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übergegangen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine vertragsfreie Waldfläche an einer ehemaligen Bahnstrecke hinter den Wohnhäusern ´Hinter den Höfen 6 D´ am östlichen Ortsrand mit einer Grundstücksgröße von 1.776 m², lt. Grundbuchangabe.

    Der Verkaufsgegenstand befindet sich im Landschaftsschutzgebiet ´Untere Havel´ mit der Verfahrensbezeichnung LSG0006SDL.

    Etwa 1,7 km nördlich des Flurstückes befindet sich der Standortübungsplatz Havelberg-Glöwen und der Pionierübungsplatz Havelberg-Nitzow.

    Der Veräußerer teilt ergänzend bzgl. des Kampfmittelverdachtes mit, dass der Verkaufsgegenstand als potentielle Entsorgungsfläche (Ergänzung Auktionshaus: vermutlich für Kampfmittel) eingestuft ist. Es besteht ein Kampfmittelrisiko aufgrund des Verursachungsszenarios Bodenkämpfe. Im derzeitigen nutzungsparallelen Zustand besteht kein Handlungsbedarf. Weitere Maßnahmen werden bei der Durchführung von Tiefbauarbeiten oder sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen notwendig.

    Es handelt sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Meistbietende muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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