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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Bis 30.09.2027 verpachtete Gehölz- und Landwirtschaftsfläche auf Usedom ca. 6 km von der Ostseeküste entfernt
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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17449 Mölschow/ Insel Usedom
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Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
8.010 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Greifswald von Mölschow, Blatt 625, Flur 4 Flurstück 23
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Verpachtet
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
Ca. € 87,50
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Makrolage
Mölschow ist eine Gemeinde auf dem Nordteil der Insel Usedom. Sie gehört dem Landkreis Vorpommern-Greifswald an und wird vom Amt Usedom-Nord mit Sitz in der Stadt Zinnowitz verwaltet.
Mölschow liegt zwischen Zinnowitz und Wolgast zwischen Peenestrom und der Ostseeküste.
Rund sechs Kilometer westlich liegt die Stadt Wolgast sowie fünf Kilometer östlich der Amtssitz Zinnowitz.
Die B111 durchquert die Gemeinde, die auch über den Haltepunkt Bannemin-Mölschow an der Bahnstrecke Züssow-Wolgast-Heringsdorf-Swinemünde zu erreichen ist. Durch Mölschow führt auch der Radweg Wolgast-Mölschow-Trassenheide mit dem Abzweig Karlshagen-Peenemünde.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Amt Usedom Nord, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz, Tel.: 038 377/ 730
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das unregelmäßig geschnittene Flurstück 23 der Flur 4 mit einer Grundstücksgröße von 8.010 m², lt. Grundbuchangabe.
Der Verkaufsgegenstand liegt im nördlichen Teil der Insel Usedom nordwestlich von Mölschow und setzt sich aus ca. 1.720 m² Ackerland mit einer durchschnittlichen Ackerzahl von 26, ca. 180 m² Grünland mit einer durchschnittlichen Grünlandzahl von 29 und ca. 6.110 m² Forsten und Holzungen zusammen.
Der Veräußerer übernimmt für die Angabe der Größe der einzelnen Nutzungsarten und deren Bonität keine Gewähr. Diese Angaben wurden vom Voreigentümer übermittelt.
Der Verkaufsgegenstand ist über eine Landpachtvertrag, in dem weitere Flurstücke enthalten sind, die nicht zum Verkaufsgegenstand gehören, bis zum 30.09.2027 verpachtet und ab 01.10.2027 vertragsfrei. Die Jahresnettopacht beträgt ca. € 87,50.
Lt. Angabe des Voreigentümers liegt der Verkaufsgegenstand im Landschaftsschutzgebiet ´Insel Usedom mit Festlandgürtel´ und im Naturpark ´Insel Usedom´ und der Holzungsanteil ist ein gesetzlich geschütztes Biotop gem. § 20 LNatG MV.
Das Verkaufsflurstück ist umgeben von größeren Landwirtschaftsflächen und hat daher keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de