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Straßenbegleitende Grundstücke an der B41 **teilweise vertraglose Nutzung**

  • Blick auf das Flurstück 405/1 und Umgebung - Straßenbegleitende Grundstücke an der B41 **teilweise vertraglose Nutzung**
    Blick auf das Flurstück 405/1 und Umgebung
  • Blick auf das Flurstück 521/3 und Umgebung - Straßenbegleitende Grundstücke an der B41 **teilweise vertraglose Nutzung**
    Blick auf das Flurstück 521/3 und Umgebung
  • Blick auf das Flurstück 521/5 und Umgebung - Straßenbegleitende Grundstücke an der B41 **teilweise vertraglose Nutzung**
    Blick auf das Flurstück 521/5 und Umgebung
  • Lageskizze - Straßenbegleitende Grundstücke an der B41 **teilweise vertraglose Nutzung**
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Straßenbegleitende Grundstücke an der B41 **teilweise vertraglose Nutzung**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - Straßenbegleitende Grundstücke an der B41 **teilweise vertraglose Nutzung**
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Straßenbegleitende Grundstücke an der B41 **teilweise vertraglose Nutzung**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung

Auktions-ID 479-0013

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Datenänderung

29.07.2026
Die Gemeinde Namborn teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 27.07.2026 unter anderem mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel für das Objekt bestehen. Die Flurstücke liegen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und befinden sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Grünfläche. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2026/2027 anfallen werden.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Straßenbegleitende Grundstücke an der B41 **teilweise vertraglose Nutzung**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nohfeldener Straße (B41)
    66640 Namborn OT Pinsweiler
  • Bundesland Saarland
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.911 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Saarbrücken von Pinsweiler, Blatt 313, Flur 1, Flurstücke 405/1, 521/3, 521/5
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragslose Nutzung
  • Aussage Bauamt
    Bisher keine Auskunft erhalten.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.namborn.de
  • Behörde Gemeinde Namborn, Schloßstraße 13, 66640 Namborn, Tel.: 068 57/ 900 30
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei dem Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen die getrennt liegenden Flurstücke 405/1 (605 m²), 521/3 (1.278 m²), 521/5 (28 m²) der Flur 1 mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 1.911 m², jeweils lt. Grundbuchangaben.

    Die Flurstücke 521/3 und 521/5 sind straßenbegleitende Grünstreifen, nördlich der B41. Das Flurstück 521/3 ist teilweise mit Bäumen bewachsen und gemäß Kartenmaterial teilweise in die Nutzung der umliegenden Landwirtschaftsfläche mit einbezogen. Über den südlichen Grundstücksbereich des Flurstückes 521/3 verläuft ein Weg.

    Das Flurstück 405/1 liegt östlich der B41 und ist gemäß Kartenmaterial teilweise in die Nutzung der umliegenden Landwirtschaftsfläche mit einbezogen. Über den nördlichen Grundstücksbereich verläuft ein Weg.

    Sämtliche v. g. Nutzungen erfolgen vertragslos. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung über eine Nutzung vor. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Der Veräußerer teilt mit, dass das Verkaufsobjekt in der Flächenkategorie A nach Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS) liegt. Ein Kontaminationsverdacht wurde nicht bestätigt und es sind keine weiteren Untersuchungen erforderlich. Im Falle von Baumaßnahmen, die mit Bodeneingriffen verbunden sind, werden insbesondere abfallrechtliche Untersuchungen zur Steuerung eines Bodenmanagements notwendig. Bei Bodeneingriffen ist die Kampfmittelfreiheit im Untergrund zu gewährleisten, da ein Kampfmittelverdacht aufgrund von Luftangriffen besteht.

    Im Ergebnis einer Grundlagenermittlung (Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) vom 14.11.2025) mit Ersteinschätzung zum Kampfmittelverdacht (NLBL/ Luftbilddatenband (LBDB) vom 05.05.2025) ist das Objekt vollständig in Kategorie 1 (Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR)) eingestuft. Der Anfangsverdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln für das Verkaufsobjekt hat sich nicht bestätigt. Die Phase A ist damit für den Verkaufsgegenstand abgeschlossen - weitere Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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