Bitte warten...

Vertragsfreie Waldfläche (etwa 3.986 m²) und vertragslos genutztes Grundstück (etwa 488 m²)

  • Blick von der B190 Richtung Verkaufsflächen - Vertragsfreie Waldfläche (etwa 3.986 m²) und vertragslos genutztes Grundstück (etwa 488 m²)
    Blick von der B190 Richtung Verkaufsflächen
  • Blick von der B190 Richtung Verkaufsflächen - Vertragsfreie Waldfläche (etwa 3.986 m²) und vertragslos genutztes Grundstück (etwa 488 m²)
    Blick von der B190 Richtung Verkaufsflächen
  • Lageskizze - Vertragsfreie Waldfläche (etwa 3.986 m²) und vertragslos genutztes Grundstück (etwa 488 m²)
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Vertragsfreie Waldfläche (etwa 3.986 m²) und vertragslos genutztes Grundstück (etwa 488 m²)
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - Flurstücke 89/14 und 158 - Vertragsfreie Waldfläche (etwa 3.986 m²) und vertragslos genutztes Grundstück (etwa 488 m²)
    Lageskizze - Flurstücke 89/14 und 158
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstücke 89/14 und 158 - Vertragsfreie Waldfläche (etwa 3.986 m²) und vertragslos genutztes Grundstück (etwa 488 m²)
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstücke 89/14 und 158
  • Lageskizze - Flurstück 95/27 - Vertragsfreie Waldfläche (etwa 3.986 m²) und vertragslos genutztes Grundstück (etwa 488 m²)
    Lageskizze - Flurstück 95/27
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstück 95/27 - Vertragsfreie Waldfläche (etwa 3.986 m²) und vertragslos genutztes Grundstück (etwa 488 m²)
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstück 95/27

Auktions-ID 479-0005

Bitte geben Sie jetzt ein Gebot ab.
1.000 EUR *
SP 1.000 EUR
Höchstgebot

Um auf dieses Objekt bieten zu können, müssen Sie zuerst einen Bietantrag stellen.

Datenänderung

03.08.2026
Die Hansestadt Salzwedel teilt im Schreiben vom 27.07.2026 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung der Flurstücke 89/14 und 158 als Wald und des Flurstücks 95/27 als Fläche für Landwirtschaft. Für die Flurstücke 89/14 und 158 besteht kein Denkmalschutz. Das Flurstück 95/27 liegt im Bereich eines archäologischen Flächendenkmals. Die Flurstücke liegen nicht in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen liegen dem Amt nicht vor. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2026/ 2027 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie Waldfläche (etwa 3.986 m²) und vertragslos genutztes Grundstück (etwa 488 m²)
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Arendseer Straße (hinter Hausnummer 114)
    29410 Hansestadt Salzwedel
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 4.474 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Salzwedel von Salzwedel, Blatt 7581, Flur 82, Flurstücke 89/14 und 158

    Amtsgericht Salzwedel von Salzwedel, Blatt 8335, Flur 82, Flurstück 95/27
  • Belastungen im Grundbuch
    Blätter 7581 und 8335 (jeweils):
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Aussage Bauamt
    Bisher keine Auskunft erhalten.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Die Historisch-genetische Rekonstruktion vom 15.06.2022 sowie die Stellungnahme der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde zum weiteren Handlungsbedarf des Landrates vom 28.12.2022 stellen wir Ihnen gern per E-Mail als Pdf-Dateien zur Verfügung. Hierzu senden Sie uns bitte eine E-Mail an kontakt@dga-ag.de unter Angabe Ihrer vollständigen persönlichen Adressdaten nebst gültiger Rufnummer.

    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.salzwedel.de
  • Behörde Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 5, 29410 Hansestadt Salzwedel, Tel.: 0 39 01 / 65 810
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen geltende Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich von etwaigen Altlasten/ Bodenkontaminationen. Die Veräußerung erfolgt ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.

    Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers im Rahmen der Ausgleichspflicht nach § 24 BBodSchutzG wird gegenüber dem Ersteher/ seinem Rechtsnachfolger ausgeschlossen. Der Veräußerer hat für den Fall einer Inanspruchnahme nach § 4 BBodSchutzG einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Ersteher - ebenso dessen Rechtsnachfolgern. Der Ersteher ist außerdem verpflichtet, im Falle der Weiterveräußerung diese Verpflichtung auf seinen Rechtsnachfolger zu übertragen.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen die Flurstücke 89/14 (1.117 m²), 158 (2.869 m²), 95/27 (488 m²) der Flur 82 mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 4.474 m², jeweils lt. Grundbuchangaben.

    Die zusammenliegenden Flurstücke 89/14 und 158 sind eine Waldfläche im Südosten von Salzwedel, südlich der Wohnsiedlung Arendseer Straße, die an der B 190 liegt.

    Das Flurstück 95/27 (488 m²) ist im Bestandsverzeichnis des Grundbuches als Verkehrsfläche verzeichnet und liegt östlich der Photovoltaik-Anlage Fuchsberg. Gemäß Kartenmaterial ist die Fläche jedoch vertragslos in die Nutzung der umliegenden Landwirtschaftsfläche mit einbezogen. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung über eine Nutzung vor. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Der Veräußerer teilt mit, dass
    - sich die Flurstücke 89/14 und 158 in dem Bereich einer Richtfunktrasse mit Schutzstreifen befinden und deren Einwirkungen vom jeweiligen Eigentümer geduldet werden müssen. Die Richtfunktrasse ist im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan ´Photovoltaik Fuchsberg 2´ zu entnehmen.
    - das Flurstück 95/27 zu einer Kulturdenkmalverdachtsfläche gehört.

    Das Verkaufsobjekt wurde in der Vergangenheit militärisch genutzt. Altlasten, Kontamination und Kampfmittelbelastung können aufgrund der Historie nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere bei zukünftigen Eingriffen in den Boden oder auch bei der Verwendung von schwerem, auch forstwirtschaftlichem, Gerät.

    Im Schreiben vom 23.11.2021 teilte der Altmarkkreis Salzwedel (Umweltamt) dem Veräußerer unter anderem mit, dass die Flurstücke zum gegenwärtigen Zeitpunkt in dem nach § 9 BodSchAG LSA geführten Kataster schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (Altlastenkataster) des Altmarkkreises Salzwedel nicht als altlastverdächtige Fläche oder Altlast erfasst sind.

    Der Altmarkkreis Salzwedel (Ordnungsamt) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 25.10.2021 unter anderem mit, dass die Verkaufsfläche und weitere Flurstücke anhand der zur Zeit vorliegenden Unterlagen (Belastungskarten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Sachsen-Anhalt) überprüft wurden. Der gesamte Bereich ist als ´Vormals militärisch genutzte Fläche´ und somit als Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen. Das bedeutet, dass das Vorhandensein von Kampfmitteln nicht ausgeschlossen werden kann.

    Für den Verkaufsgegenstand und weitere Flurstücke (Wirtschaftseinheiten (WE)) des Veräußerers, die im Flächenzusammenhang Fuchsberg-Salzwedel liegen (u. a. die WE 112233, zu der u. a. die Flurstücke 89/14, 158 und 95/27 gehören), wurde eine Historisch-genetische Rekonstruktion (HgR KM & BoGwS) und Luftbildauswertung von der Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Hannover, vom 15.06.2022 erarbeitet und neue Kontaminationsflächen ausgewiesen. Auf den Flurstücken 89/14, 158 und 95/27 wurden keine neuen Kontaminationsverdachtsflächen (KMVF) eingezeichnet.

    Der Veräußerer hat diese HgR der Umweltbehörde des Altmarkkreises Salzwedel zugeleitet mit der Bitte um Stellungnahme, ob diese weiteren Untersuchungsbedarf in Bezug auf mögliche Boden-/Grundwasserkontaminationen im Bereich der Flächen sehe. Aus Sicht der Bodenschutzbehörde besteht im gesamten Bereich des WE-Zusammenhanges kein Handlungsbedarf im nutzungsparallelen Zustand. Sollten bei Erdbauarbeiten Kontaminationen angetroffen werden, sind diese der Bodenschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Nach derzeitigem Kenntnisstand gehen von den Standorten keine Gefahren aus. Damit besteht bezüglich der Altlasten aus bodenschutzrechtlicher Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Handlungserfordernis zur Gefahrenabwehr.

    Die Verkaufsflächen haben keine eigene Straßenanbindung und sind nur über Flurstücke in Fremdeigentum zu erreichen. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
614 Besucher