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Grundstück mit einem ruinösen, ehemaligen Bahnwärterhaus **zwischen Leipzig und Chemnitz**

Auktions-ID 474-0012

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Datenänderung

21.05.2026
Grundbuch: Der Veräußerer wurde in Abt. I des Grundbuches eingetragen.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Grundstück mit einem ruinösen, ehemaligen Bahnwärterhaus **zwischen Leipzig und Chemnitz**
  • Immobilienart Sonstige
  • Adresse
    Dresdener Straße 57
    04643 Geithain
  • Bundesland Sachsen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 722 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Borna von Geithain, Blatt 1027, Flurstücke 1320/8 und 1320/9
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 1 (nur lastend an Flurstück 1320/9): Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Erdgasleitungsrecht TN 134.03.03, Anschlussleitung Geithain-Werk) für MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, Halle (Saale).

    Abt. II, lfd. Nr. 2 (nur lastend an Flurstück 1320/9): Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Trinkwasserleitung vom Wasserturm Tautenhain bis Geithain mit Zubehör, Sonder- und Nebenanlagen einschließlich Schutzstreifen sowie Zuwegung für die Gemarkung Geithain für Kommunale Wasserwerke Grimma-Geithain GmbH, Grimma.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II, lfd. Nummern 1 und 2 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer ist noch nicht als Eigentümer in Abt. I des Grundbuches eingetragen. Die Grundbuchberichtigung, aufgrund des Erbscheins, zugunsten des Veräußerers als Alleineigentümer ist beim zuständigen Grundbuchamt beantragt. Mit dem Vollzug wird in Kürze gerechnet.
  • Nutzungsart Leerstehend
  • Aussage Bauamt
    Die Stadtverwaltung Geithain teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 27.01.2026 unter anderem Folgendes mit: Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Geithain stellt für die Flurstücke 1320/8 und 1320/9 jeweils anteilig eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Bahnanlage sowie eine Fläche für Landwirtschaft dar. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan und dient der Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung. Er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Grundstückseigentümern. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass für das Flurstück 1320/8 im Liegenschaftskataster eine Wohnbaufläche von 297m² als Nutzungsart verzeichnet ist. Diese katastermäßige Nutzungsart stellt jedoch keine planungsrechtliche Zulässigkeit einer Wohnbebauung dar. Die Flurstücke liegen außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und sind dem Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht für den Bereich nicht. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach den Vorschriften des § 35 BauGB, wonach Vorhaben im Außenbereich nur unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig sind.

    Nach bisherigem Kenntnisstand ist derzeit lediglich eine Stromversorgung vorhanden. Eine darüberhinausgehende verkehrliche oder technische Erschließung ist nicht bekannt. Zudem sind seitens der Stadt Geithain keine Erschließungsmaßnahmen vorgesehen oder geplant, sowie offene oder künftige fällige Erschließungsbeiträge nicht bekannt. Für die Beschaffenheit etwaig vorhandener Versorgungsleitungen kann keine Haftung übernommen werden.

    Das Landratsamt Landkreis Leipzig teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 23.02.2026 unter anderem Folgendes mit: Das Grundstück befindet sich in keinem Bebauungsplangebiet. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Geithain befinden sich die Flurstücke innerhalb der landwirtschaftlichen Fläche. Die Flurstücke befinden sich in keinem Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiet sowie in keinem SPA- oder FFH-Gebiet. Hinweis: Der auf dem Flurstück 1320/9 vorhandene Gehölzbestand ist teilweise Bestandteil eines Landschaftselements im landwirtschaftlichen Feldblock. Die Flurstücke befinden sich vollständig im festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet der Zone Ill B (Brunnen Flößberg, ESA l und ESA ll). Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund dieser Lage erhöhte Anforderungen an den Grundwasserschutz bestehen und eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Ausführung der Maßnahmen. Die Flurstücke sind derzeit nicht mit Wald im Sinne des Sächsischen Waldgesetzes (SächsWaldG) bestockt. Die Flurstücke sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als altlastverdächtige Flächen oder Altlasten entsprechend § 2 Abs. 5 und Abs. 6 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.03.1998 im Sächsischen Altlastenkataster erfasst. Für das Grundstück sind keine Eintragungen für Einzeldenkmale oder Denkmalsachgesamtheiten in der Liste der Kulturdenkmale des Freistaates Sachsen verzeichnet. Es befindet sich nicht in der Umgebung eines Kulturdenkmals (Umgebungsschutz). Das Grundstück befindet sich jedoch in der Umgebung bereits bekannter archäoiogischer Kulturdenkmale (mittelalterlicher Ortskern), welche nach § 2 SächsDSchG Gegenstand des Denkmalschutzes sind. Demnach ergibt sich eine Genehmigungspflicht nach § 14 SächsDSchG für sämtliche Erdarbeiten (Oberbodenabtrag, Schacht- und Aushubarbeiten etc.) auf dem Grundstück.

    Der Landkreis Leipzig teilt dem Veräußerer gemäß Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis vom 21.01.2026 mit, dass für die Flurstücke keine Baulasten im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Denkmalschutz Bemerkung
    Das Grundstück befindet sich in der Umgebung bereits bekannter archäologischer Kulturdenkmale (mittelalterlicher Ortskern), welche nach § 2 SächsDSchG Gegenstand des Denkmalschutzes sind.
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist straßenseitig nur durch einen Feldweg in Fremdeigentum erschlossen.

    Die Mitnetz Strom teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 20.01.2026 unter anderem mit, dass sich im Bereich der Flurstücke Anlagen der Niederspannung der enviaM befinden.

    Die Mitnetz Gas teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 20.01.2026 unter anderem Folgendes mit: Es befindet sich eine Gashochdruckleitung im Bereich des Flurstückes 1320/9. Das Flurstück 1320/8 hat keinen Leitungsbestand. Für die Gashochdruckleitung beträgt die zu berücksichtigende Schutzstreifenbreite 4,0m (jeweils 2,0 m rechts und links der Trasse).

    Die Deutsche Telekom Technik GmbH teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 10.02.2026 unter anderem mit, dass sich im Bereich der Flurstücke keine Telekommunikationslinien der Telekom befinden.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.geithain.de
  • Behörde Stadtverwaltung Geithain, Markt 11, 04643 Geithain, Tel.: 034 341/ 46 60
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Energieausweis
    Entfällt, unterliegt nicht dem GEG.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.

    Der Freistaat Sachsen hat das Grundstück nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Nutzen und Lasten zu sorgen hat.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen die zusammenliegenden Flurstücke 1320/8 (297 m²) und 1320/9 (425 m²) mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 722 m², jeweils lt. Grundbuchangaben.

    Auf der Verkaufsfläche befindet sich ein ehemaliges Bahnwärterhaus, welches aufgrund des langen Leerstandes und der unterlassenen Instandhaltung umfangreiche Bauschäden sowie Baumängel aufweist und sich damit in einem ruinösen Zustand befindet.

    Unter anderem sind Mauerwerks- und Feuchtigkeitsschäden sowie offene Tür- und Fensteröffnungen, welche teilweise bereits gesichert wurden, zu verzeichnen. An der Fassade im Obergeschoss ist unter den 2 ehemaligen Fenstern das Mauerwerk großflächig herausgebrochen. Der gesamte Giebelbereich steht damit offen.

    Das Objekt ist nicht verschlossen und am Gebäude sind Vandalismusschäden in Form von Graffiti zu verzeichnen.

    Gemäß Kartenmaterial befand sich ehemals im südöstlichen Grundstücksbereich ein Nebengebäude.

    Auf dem Grundstück sind umfangreiche Müllablagerungen und eine große Anzahl von Altreifen vorhanden, welche durch den Veräußerer nicht mehr beräumt werden. Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäude und seine wesentlichen Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mitverkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.

    Der Verkaufsgegenstand ist teilweise mit Strom, Wasser und Gas erschlossen. Der genaue Leitungsverlauf der Trinkwasserversorgung ist unklar. Inwieweit diese Altanschlüsse stillgelegt, abgemeldet bzw. noch genutzt werden können, wurde durch das Auktionshaus und den Veräußerer nicht geprüft. Eine eventuelle Sanierung der Leitungen obliegt dem Ersteher.

    Eine Zuwegung zum Verkaufsgegenstand ist nur über einen Feldweg in Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Es handelt sich bei der Liegenschaft um ein gefangenes Grundstück.

    Aufgrund des baulichen Zustandes und der angrenzenden Bahntrasse teilt der Veräußerer mit, dass bei einer Besichtigung äußerste Vorsicht geboten ist.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
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