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Vertragsfreie Grünflächen hinter Wohnhäusern (ehemals Kleingärten) am Ortsrand von Stößen

  • Blick auf das Flurstück 58/25 und Umgebung - Vertragsfreie Grünflächen hinter Wohnhäusern (ehemals Kleingärten) am Ortsrand von Stößen
    Blick auf das Flurstück 58/25 und Umgebung
  • Blick auf Flurstück 58/16 und Umgebung - Vertragsfreie Grünflächen hinter Wohnhäusern (ehemals Kleingärten) am Ortsrand von Stößen
    Blick auf Flurstück 58/16 und Umgebung
  • Blick auf Flurstück 58/17 (Zaunreste) und Umgebung - Vertragsfreie Grünflächen hinter Wohnhäusern (ehemals Kleingärten) am Ortsrand von Stößen
    Blick auf Flurstück 58/17 (Zaunreste) und Umgebung
  • Lageskizze - Vertragsfreie Grünflächen hinter Wohnhäusern (ehemals Kleingärten) am Ortsrand von Stößen
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Vertragsfreie Grünflächen hinter Wohnhäusern (ehemals Kleingärten) am Ortsrand von Stößen
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Vertragsfreie Grünflächen hinter Wohnhäusern (ehemals Kleingärten) am Ortsrand von Stößen
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 474-0009

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie Grünflächen hinter Wohnhäusern (ehemals Kleingärten) am Ortsrand von Stößen
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Reußener Weg (hinter den Hausnummern 6 und 14)
    06667 Stößen
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 2.686 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Naumburg von Stößen, Blatt 757, Flur 5, Flurstücke 58/16, 58/17, 58/25
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Im Schreiben vom 22.05.2024 teilte der Burgenlandkreis (Bauordnungsamt) dem Veräußerer unter anderem mit, dass für die Grundstücke keine Eintragungen in Form einer Belastung oder Begünstigung im Baulastenverzeichnis vorliegen.

    Der Burgenlandkreis (Untere Naturschutz- und Forstbehörde) teilte dem Veräußerer in der E-Mail vom 08.05.2024 unter anderem mit, dass die Flurstücke in keinem nationalen oder europäischen Schutzgebiet gelegen sind.

    Der Burgenlandkreis (Umweltamt) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 14.05.2024 unter anderem mit, dass die Flurstücke aktuell nicht im Fachinformationssystem ´Bodenschutz´ gemäß § 11 BBodSchG i. V. m. § 9 BodSchAG LSA registriert sind. Es gibt derzeit auch keine Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes und seines untergesetzlichen Regelwerkes.

    Im Schreiben vom 07.05.2024 teilte der Burgenlandkreis (Untere Waffen-, Jagd- und Fischereibehörde) dem Veräußerer unter anderem mit, dass eine Belastung der Flächen mit Kampfmitteln anhand der gegenwärtig vorliegenden Unterlagen (Belastungskarten) und Erkenntnisse nicht bekannt ist. Es ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht mit dem Auffinden von Kampfmitteln auf den Flächen zu rechnen.

    Der Burgenlandkreis (Untere Denkmalschutzbehörde) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 28.05.2024 unter anderem mit, dass bei den Flurstücken keine baudenkmalpflegerischen und archäologischen Belange im Sinne der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung berührt werden.

    In der E-Mail vom 10.05.2024 teilte das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt dem Veräußerer mit, dass die Flurstücke nicht im Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt verzeichnet sind.

    Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 18.12.2018 unter anderem Folgendes mit:
    Bergbau: Am nachgefragten Standort (Bereich der genannten Flurstücke) bestehen keine bergbaulichen Beschränkungen die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen. Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen durch umgegangenen Altbergbau liegen dem Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt ebenfalls nicht vor.
    Geologie: Im Bereich der zu betrachtenden Flurstücke gibt es nach derzeitigen Erkenntnissen aus ingenieurgeologischer Sicht keine Bedenken. Vom tieferen Untergrund ausgehende, geologisch bedingte Beeinträchtigungen der Geländeoberfläche sind uns hier nicht bekannt.

    Im Schreiben vom 27.05.2024 teilte das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) dem Veräußerer unter anderem Folgendes mit:
    Bergbau: Die am 18.12.2018 vom LAGB getätigte Stellungnahme behält weiterhin in vollem Umfang Gültigkeit.
    Entsprechend der dem LAGB/ Dezernat 14 - Altbergbau zum derzeitigen Zeitpunkt vorliegenden Unterlagen- respektive Risswerkbestandes ergeben sich keinerlei Hinweise auf umgegangenen Altbergbau in den von Ihnen angefragten und von Ihrem Vorhaben betroffenen Grundstücksflächen (Flurstücke 58/16, 58/17 und 58/25, Flur 5 der Gemarkung Stößen). Am nachgefragten Standort bestehen keine bergbaulichen Beschränkungen die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen.
    Geologie: Vom tieferen geologischen Untergrund ausgehende, durch natürliche Subrosionsprozesse bedingte Beeinträchtigungen der Geländeoberfläche (bspw. Erdfälle) sind dem LAGB für das zu betrachtende Grundstück nicht bekannt.
    Im Bereich des Grundstücks liegt oberflächennah Löss vor, der, aufgrund seiner hohen Porosität, leicht Wasser aufnimmt. Mit steigender Wasseraufnahme kommt es zu Konsistenzveränderungen bis hin zur Verflüssigung, was zu Setzungen an Bauwerken (Rissbildungen) führen kann. Vor allem bei konzentriert eindringendem Wasser können innerhalb des Lösses Senkungen oder bei hohen Fließgeschwindigkeiten auch Ausspülungen (innere Erosion) verursacht werden. Untergrundversinkungen von Wasser sollten deshalb in Gebieten mit Lössverbreitung grundsätzlich nicht in Nähe baulicher Anlagen vorgenommen werden.
    Im Vorfeld der Errichtung von Neubebauung wird empfohlen, eine standortbezogene Baugrunduntersuchung nach DIN 4020 bzw. DIN EN 1997-2 durchführen zu lassen, so dass die Gründung den Begebenheiten angepasst werden kann.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.vgem-wethautal.de
  • Behörde Verbandsgemeinde Wethautal, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld, Tel.: 034 422/ 414 -0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen vertragsfreie Grünflächen hinter Wohnhäusern mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 2.686 m², lt. Grundbuchangaben.

    Die Grundstücke wurden in der Vergangenheit teilweise als Kleingärten genutzt und sind stark mit Bäumen sowie Sträuchern bewachsen.

    Die zusammenliegenden Flurstücke 58/16 (785 m²), 58/17 (989 m²) befinden sich hinter dem Wohnhaus Reußener Weg Hausnummer 14. Das Flurstück 58/17 ist mit einem ruinösen Hühnerstall bebaut und es sind Zaunreste vorhanden.

    Das Flurstück 58/25 (912 m²) liegt hinter dem Wohnhaus Reußener Weg Hausnummer 6. Das Flurstück 58/25 ist mit einer Brombeerhecke bewachsen und es befinden sich Gebäudereste (Fundament) auf der Fläche. Die Gebäudereste sind jedoch nur sichtbar, wenn die Brombeerhecke verschnitten ist. Das Vorhandensein von unterirdischen Gebäudeteilen, Kabeln, Rohren und Schächten kann daher nicht ausgeschlossen werden. Eine diesbezügliche Haftung des Veräußerers wird ausgeschlossen.

    Der Veräußerer teilt unter anderem mit, dass die Flurstücke im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegen und sich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Grünfläche befinden. Es ist keine höherwertige Nutzung in Planung und keine verkehrstechnische sowie medientechnische Erschließung vorhanden. Keine ausreichende Erschließung für Bauen im Außenbereich.

    Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Straßenanbindung und eine Zuwegung ist nur über Flurstücke in Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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