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Vertragsfreies Grundstück etwa 10 km von der Stadtgrenze Frankfurt (Oder) entfernt **teilweise Lage im Innenbereich**

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreies Grundstück etwa 10 km von der Stadtgrenze Frankfurt (Oder) entfernt **teilweise Lage im Innenbereich**
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  • Blick auf die Umgebung - Vertragsfreies Grundstück etwa 10 km von der Stadtgrenze Frankfurt (Oder) entfernt **teilweise Lage im Innenbereich**
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  • Lageskizze - Vertragsfreies Grundstück etwa 10 km von der Stadtgrenze Frankfurt (Oder) entfernt **teilweise Lage im Innenbereich**
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Auktions-ID 474-0007

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Datenänderung

Das Amt Lebus bestätigt im Schreiben vom 11.05.2026 die Aussagen vom 27.09.2017. Es wird aber konkretisiert, dass von dem Flurstück ca. 200 m² im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und die Restfläche des Flurstücks im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegen. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2026/ 2027 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreies Grundstück etwa 10 km von der Stadtgrenze Frankfurt (Oder) entfernt **teilweise Lage im Innenbereich**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Hauptstraße (B112)
    15326 Podelzig
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.069 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Frankfurt (Oder) von Podelzig, Blatt 972, Flur 7 Flurstück 212
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Das Amt Lebus teilte dem Voreigentümer im Schreiben vom 27.09.2017 mit, dass das Flurstück gemäß der rechtskräftigen Klarstellungs-, Entwicklungs- und Ergänzungssatzung, 1. Änderung, der Gemeinde Podelzig vom 01.09.2011 teilweise im Innenbereich und teilweise im Außenbereich liegt. Das Flurstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. In dem seit dem 06.12.2005 rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Innenbereich des Flurstücks als gemischte Baufläche und der Außenbereich als Grünfläche ausgewiesen. Das Grundstück befindet sich im Bodendenkmalbereich. Der Ausbau der B112 ist abgeschlossen.

    Im Schreiben vom 03.04.2018 teilte der Landkreis Märkisch-Oderland dem Voreigentümer mit, dass keine Baulasten im Baulastenverzeichnis des Landkreises Märkisch-Oderland eingetragen sind.

    Des Weiteren teilte der Landkreis Märkisch-Oderland dem Voreigentümer im Schreiben vom 24.11.2017 mit, dass das Flurstück im Bereich des Bodendenkmals Nr. 60443 ´mittelalterlicher/ neuzeitlicher Dorfkern´ liegt. Die Auflagen einer Baugenehmigung würden sich auf die Anzeigepflicht der Erdarbeiten beschränken.

    Gemäß Auskunft des Zentraldienstes der Polizei des Landes Brandenburg, Kampfmittelbeseitungsdienst (KMBD) vom 08.02.2016 befindet sich das Grundstück in einem Gebiet, in dem eine Kampfmittelbelastung bekannt ist. Daher ist keine Munitionsfreigabe möglich.

    Ergänzend dazu teilt der KMBD in der Auskunft vom 22.03.2018 mit, dass im Rahmen der Kampfmittelräumung zum ´Straßenausbau B112 OD Podelzig´ keine Maßnahmen auf dem Flurstück 212 stattgefunden haben.

    Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg hat im Rahmen des Verkaufs des neu erstellten Radweges (nun Flurstück 208) mit E-Mail vom 11.04.2018 und Protokoll vom 19.12.2016 mitgeteilt, dass im Zuge der Straßenbaumaßnahme B112, OD Podelzig entsprechende Räumungsmaßnahmen stattgefunden hätten.

    Im Ergebnis lässt sich jedenfalls feststellen, dass auf dem Verkaufsflurstück 212 keine Sondierungs- und Räumungsmaßnahmen stattgefunden haben.

    Unabhängig davon, ob nun konkret auf dem Flurstück 208 (Radweg) entsprechende Maßnahmen stattgefunden haben (so die Straßenverwaltung) oder nicht (so der KMBD), kann jedoch festgestellt werden, dass zumindest im Bereich der Hauptstraße entsprechende Maßnahmen durchgeführt wurden und zumindest im Umfeld des Verkaufsflurstückes 212 eine Vielzahl von Munitionsfunden zu verzeichnen waren.

    Die Bewertung des Kampfmittelverdachts durch das regionale Kontaminationsmanagement des Voreigentümers vom 05.06.2018 bestätigt den vollflächigen allgemeinen Kampfmittelverdacht. Podelzig befand sich zum Ende des 2. Weltkrieges in einem stark umkämpften Gebiet mit wechselnden Frontverläufen und wurde stark zerstört. Als Verursachungsszenarien gelten Bodenkämpfe und Luftangriffe. Diese sind durch die Funde (in der Umgebung) im Rahmen der Baumaßnahme mit baubegleitender Kampfmittelsondierung bestätigt. Eine Gefahr im nutzungsparallelen Zustand besteht nicht. Im Falle von Bodeneingriffen muss eine vorhergehende und/ oder eine baubegleitende Kampfmittelsondierung erfolgen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    , das Flurstück liegt im Bereich des Bodendenkmals Nr. 60443 ´mittelalterlicher/ neuzeitlicher Dorfkern´.
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand liegt an der Hauptstraße (B112) mit angelegtem Geh- und Radweg.
    Der Voreigentümer teilte mit, dass das Grundstück an keine Ver- und Entsorgungsmedien angeschlossen ist. Die öffentliche Trinkwasserleitung befindet sich in der Hauptstraße, die öffentliche Abwasserleitung endet in Höhe der Hauptstraße 30 und zweigt in Richtung der Straße ´Am Schmiedeberg´ ab. Ein späterer Anschluss ist über ein Pumpwerk und eine Druckleitung zur vorhandenen Abwasserdruckleitung möglich. Die Gasleitung verläuft vermutlich im Bereich des angrenzenden Nachbarflurstückes 208 und tangiert wahrscheinlich aber auch den nördlichen Bereich des Verkaufsflurstückes 212. Stromleitungen befinden sich in der Straße bzw. im Bereich des Nachbarflurstückes 208, ein Anschluss ist möglich.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.amt-lebus.de
  • Behörde Amt Lebus, Breite Str. 1, 15326 Lebus, Tel.: 033 604/ 44 50
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine vertragsfreie, partiell im Randbereich mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Grünfläche mit einer Grundstücksgröße von 1.069 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das Grundstück liegt teilweise etwas über Niveau des angrenzenden Geh- und Radweges der B112.

    Der Verkaufsgegenstand bindet zwar direkt an den Geh- und Radweg der B96 an, eine eigene Zufahrt von der B96 ist aber derzeit nicht vorhanden.

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die im angrenzenden Nachbarflurstück 208 verlaufende Gasleitung den nördlichen Bereich des Verkaufsflurstückes tangiert.

    Gemäß Aussage des Amtes Lebus liegt der Verkaufsgegenstand teilweise im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Eine mögliche Bebaubarkeit des Verkaufsgegenstandes konnte vom Veräußerer und Auktionshaus nicht geprüft werden. Für eine mögliche Bebauung übernehmen Veräußerer und Auktionshaus keine Haftung. Die endgültige und verbindliche Bebauungsmöglichkeit kann abschließend nur über eine Bauvoranfrage geklärt werden.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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