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Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)

  • Blick auf Verkaufsfläche mit Bebauung zum Verkaufsgegenstand gehörend - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick auf Verkaufsfläche mit Bebauung zum Verkaufsgegenstand gehörend
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche mit Bebauung zum Verkaufsgegenstand - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick auf Verkaufsfläche mit Bebauung zum Verkaufsgegenstand
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
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    Blick auf Verkaufsfläche mit Bebauung zum Verkaufsgegenstand gehörend
  • Blick auf Verkaufsfläche mit Bebauung zum Verkaufsgegenstand gehörend - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick auf Verkaufsfläche mit Bebauung zum Verkaufsgegenstand gehörend
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - teilweise vermieteter Bereich - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - teilweise vermieteter Bereich
  • Blick auf Bebauung im Fremdeigentum auf dem vermieteten Bereich - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick auf Bebauung im Fremdeigentum auf dem vermieteten Bereich
  • Blick auf Bebauung im Fremdeigentum auf dem vermieteten Bereich - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick auf Bebauung im Fremdeigentum auf dem vermieteten Bereich
  • Zugang zur Verkaufsfläche - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Zugang zur Verkaufsfläche
  • Blick auf südöstliche Grundstücksecke Verkaufsfläche - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick auf südöstliche Grundstücksecke Verkaufsfläche
  • Blick auf Verlängerung der Straße Alte Siedlung - Verkaufsfläche rechte Seite - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick auf Verlängerung der Straße Alte Siedlung - Verkaufsfläche rechte Seite
  • Blick auf Verlängerung der Straße Alte Siedlung - Verkaufsfläche linke Seite - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick auf Verlängerung der Straße Alte Siedlung - Verkaufsfläche linke Seite
  • Blick auf Verlängerung der Straße Alte Siedlung - Verkaufsfläche linke Seite - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick auf Verlängerung der Straße Alte Siedlung - Verkaufsfläche linke Seite
  • Blick auf Verlängerung der Straße Alte Siedlung - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick auf Verlängerung der Straße Alte Siedlung
  • Blick von der Wendeschleife Schulstraße Richtung Verkaufsfläche westlicher Bereich und auf die Umgebung - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick von der Wendeschleife Schulstraße Richtung Verkaufsfläche westlicher Bereich und auf die Umgebung
  • Blick auf Wendeschleife Schulstraße Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick auf Wendeschleife Schulstraße Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Blick auf Schulstraße Richtung Verkaufsfläche und Umgebung - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick auf Schulstraße Richtung Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf westlich verlaufende Schulstraße - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick auf westlich verlaufende Schulstraße
  • Blick auf nördlich verlaufende Parkstraße - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Blick auf nördlich verlaufende Parkstraße
  • Lageskizze - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Lageskizze
  • Lageskizze - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Umgebungsskizze
  • Umgebungsskizze - Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
    Umgebungsskizze

Auktions-ID 472-0007

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Teilweise vertraglich genutztes Gartengrundstück mit Altbebauung teilweise im Fremdeigentum ca. 4 km nördlich von Halle (Saale)
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Alte Siedlung/ Schulstraße
    06193 Petersberg OT Gutenberg
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.124 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Halle (Saale) von Gutenberg, Blatt 923, Flur 1 Flurstück 5/7
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Teilw. vermietet
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Petersberg teilte in ihrer Planungsauskunft vom 19.05.2022 mit, dass sich eine Bebauung des Flurstücks nach § 34 BauGB richtet und gibt die allgemeine Art der baulichen Nutzung als Gartenland an. Städtebauliche Auflagen/ Mängel/ Besonderheiten sowie Denkmalschutz bestehen nicht. Wasser, Abwasser und Elektro liegen in der Straße an.

    Der Veräußerer hat daraufhin eine Bauvoranfrage zur „Errichtung eines Einfamilienhauses in ortsüblicher Bauweise mit Nebengelass (Doppelgarage)“ gestellt.
    Der Landkreis Saalekreis teilte dem Veräußerer mit E-Mail vom 01.08.2022 mit, dass die Gemeinde Petersberg das nach § 36 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen aufgrund der Lage im unbeplanten Außenbereich mit der Nutzungsform (Kleingartenanlage) und der mit einer Zulassung einhergehenden Vorbildwirkung versagt. Der Entscheidung begegnen keine durchgreifend rechtlichen Bedenken, so dass das Ersetzen des Einvernehmens im Zuge einer Baugenehmigung ausscheidet.
    Der Veräußerer hat daraufhin die Bauvoranfrage zurückgezogen.

    Per E-Mail vom 19.11.2025 bestätigt die Gemeinde Petersberg, dass die Auskunft vom 19.05.2022 weiterhin ihre Gültigkeit hat und sich keine Änderungen ergeben haben.

    Telefonisch teilte die Gemeinde Petersberg dem Veräußerer am 07.04.2026 ergänzend mit: In der Planungsauskunft ist § 34 BauGB angegeben, aufgrund der Lage der Gartenanlage im Innenbereich. Eine wohnbauliche Nutzung entspricht weiterhin nicht dem Willen der Gemeinde.

    Der Landkreis Saalekreis, SG Bauaufsicht, bescheinigte im Schreiben vom 25.01.2022, dass im Baulastenverzeichnis von Gutenberg für das Grundstück keine Eintragungen vorgenommen wurden.
    Mit E-Mail vom 18.11.2025 bestätigt das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz die Auskunft vom 25.01.2022. Es liegen keine Baulasten auf dem Grundstück.

    Mit Schreiben vom 18.05.2022 teilte der Landkreis Saalekreis, Umweltamt SG Naturschutz, Wald und Forstaufsicht, mit, dass sich das Flurstück in keinem Schutzgebiet befindet. Des Weiteren befindet sich auf der Fläche kein Naturdenkmal oder oberirdisches Gewässer.
    Ergänzend dazu wird per E-Mail vom 27.11.2025 bestätigt, dass die Stellungnahme zum Grundstück vom 18.05.2022 weiterhin ihre Gültigkeit behält.

    Der Landkreis Saalekreis, Umweltamt SG Untere Wasserbehörde, teilte im Schreiben vom 30.05.2022 mit, dass das Flurstück in keinem nach Wasserrecht festgesetzten Schutzgebiet liegt. Oberirdische Gewässer sind nicht betroffen. Das Flurstück ist nicht vom Vorkaufsrecht des Landes Sachsen-Anhalt nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) betroffen.
    Der Landkreis Saalekreis, Umweltamt SG Untere Wasserbehörde, teilte im Schreiben vom 27.11.2025 mit, dass keine oberirdischen Gewässer, wasserrechtliche Schutzgebiete und wasserrechtliche Belange betroffen sind.

    Weiterhin teilte der Landkreis Saalekreis, Umweltamt SG Abfall/ Bodenschutz, im Schreiben vom 02.02.2022 mit, dass das Flurstück nach aktuellem Kenntnisstand der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Saalekreis nicht in der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (DSBA) erfasst ist.
    Auch hier wird am 26.11.2025 ergänzend mitgeteilt, dass die erteilte Altlastenauskunft vom 02.02.2022 weiterhin gültig ist und für die Fläche in der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten keine Altlastverdachtsfläche erfasst ist.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt teilte in den Schreiben vom 11.05.2022/ 19.05.2022 mit, dass Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege nach derzeitigem Kenntnisstand nicht berührt werden und dass aus Sicht der archäologischen Denkmalpflege nach derzeitiger fachlicher Einschätzung des LDA keine Einwände bestehen.

    Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt teilte im Schreiben vom 07.06.2022 Folgendes mit: Durch die zuständigen Fachdezernate der Bereiche Geologie und Bergbau des LAGB erfolgten Prüfungen, um auf mögliche geologische/ bergbauliche Beeinträchtigungen hinweisen zu können.
    Bereich Bergbau
    Am Standort bestehen keine bergbaulichen Beschränkungen die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen.
    Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen durch umgegangenen Altbergbau liegen dem Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt ebenfalls nicht vor.

    Bereich Geologie
    Vom tieferen geologischen Untergrund ausgehende, durch natürliche Subrosionsprozesse bedingte Beeinträchtigungen der Geländeoberfläche (bspw. Erdfälle) sind dem LAGB für das Grundstück nicht bekannt und auch nicht zu erwarten.
    Im Grundstücksbereich liegt oberflächennah Löss vor, der, aufgrund seiner hohen Porosität, leicht Wasser aufnimmt. Mit steigender Wasseraufnahme kommt es zu Konsistenzveränderungen bis hin zur Verflüssigung, was zu Setzungen an Bauwerken (Rissbildungen) führen kann. Vor allem bei konzentriert eindringendem Wasser können innerhalb des Lösses Senkungen oder bei hohen Fließgeschwindigkeiten auch Ausspülungen (innere Erosion) verursacht werden. Daher, falls Versickerungen geplant sein sollten, gilt: Durch das Versickern von Oberflächen- bzw. Traufenwäs­sern im Bereich von baulichen Anlagen können somit Schäden verursacht werden. Untergrund­versinkungen von Wasser sollten deshalb in Gebieten mit Lössverbreitung grundsätzlich nicht in Nähe baulicher Anlagen vorgenommen werden. Bei vorgesehenen Wasserversickerungen sollte die Wasseraufnahmefähigkeit des Untergrundes im Rahmen der Baugrunduntersuchung über­prüft werden.
    Es wird empfohlen, insbesondere im Vorfeld der Errichtung von Neubebauung, eine stand­ortbezogene Baugrunduntersuchung durchführen zu lassen.

    Des Weiteren teilte der Landkreis Saalekreis, Ordnungsamt/ SG Katastrophenschutz und Rettungsdienst, im Schreiben vom 24.01.2022 Folgendes mit: Die Fläche wurde durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt (KBD LSA) anhand der vorliegenden Unterlagen und Erkenntnisse überprüft. Eine Belastung der Fläche mit Kampfmitteln ist dem KBD LSA nach derzeitigem Stand der Unterlagen nicht bekannt.
    Mit E-Mail vom 19.11.2025 teilte das Amt für Brand- und Kat-Schutz mit, dass sich zur Aussage vom 24.01.2022 keine Änderungen ergeben haben. Der Verkaufsgegenstand ist nicht als Kampfmittelverdachtsfläche gekennzeichnet.
  • Bruttojahresmiete Ca. € 105
  • Bruttojahresmiete Bemerkung , beträgt die Bruttojahresmiete für eine Teilfläche von 476 m².
  • Betriebskostenanteil Ca. € 10
  • Betriebskosten Bemerkung , beträgt die jährliche Betriebskostenvorauszahlung.
  • Nettojahresmiete Ca. € 95
  • Nettojahresmiete Bemerkung , beträgt die Jahresnettomiete für eine Teilfläche von 476 m².
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt in westlicher Ortslage von Gutenberg, umgeben von teils genutzten Garten-/Erholungsgrundstücken und gepflegten Einfamilienhausgrundstücken.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis teilte im Schreiben vom 01.02.2022 mit, dass das Flurstück von der Schulstraße her trinkwasser-, schmutzwasser- und niederschlagswassertechnisch erschlossen ist. Zu eventuell vorhandenen Anschlüssen liegen keine Informationen vor.

    Die MITNETZ Strom GmbH teilte per E-Mail vom 19.04.2022 mit, dass die Versorgung von einem Haushalt möglich ist.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.gemeinde-petersberg.de
  • Behörde Gemeinde Petersberg, Götschetalstraße 15, 06193 Petersberg OT Wallwitz, Tel.: 034 606/ 25 30
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein teilweise vermietetes Grundstück mit einer Grundstücksgröße von 1.124 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das nahezu rechteckig geschnittene Grundstück liegt in einem Bereich mit mehreren Klein-/Erholungsgärten und stellt sich als Grün-/Gartenfläche teilweise mit Gehölzbewuchs dar.

    Für eine Teilfläche des Verkaufsgegenstandes mit ca. 476 m² besteht seit dem 01.07.2021 ein Mietvertrag. Die Jahresnettomiete beträgt dafür ca. € 95 und die jährliche Betriebskostenvorauszahlung ca. € 10. Im Mietvertrag ist eine Kaution in Höhe von ca. € 95 vereinbart. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

    Auf der vermieteten Fläche befinden sich eine alte ca. 25 m² große Gartenlaube und ein Geräteschuppen. Die Gartenlaube steht im Eigentum des Mieters und gehört nicht zum Verkaufsgegenstand.

    Weiterhin befindet sich auf dem vertragslosen Teil der Verkaufsfläche ein alter Bungalow mit ca. 50 m². Dieser gehört zum Verkaufsgegenstand.

    Sämtliche Bebauung wurde nicht vom Veräußerer errichtet und befindet sich augenscheinlich in einem baufälligen bzw. ruinösen/abrissreifen Zustand.

    Auf der Verkaufsfläche sind Müllablagerungen zu verzeichnen. Zum Zeitpunkt der Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses machte das gesamte Objekt einen verwilderten, zugewachsenen und ungenutzten Eindruck.

    Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass bei den Baulichkeiten asbesthaltiges Baumaterial verwendet wurde.

    Die Verkaufsfläche ist über die Verlängerung der Straße Alte Siedlung erreichbar, die sich im Bereich des Verkaufsgegenstandes als unbefestigter Weg darstellt und im Fremdeigentum steht. Inwieweit es sich bei dem Weg, über den auch die Nachbarflächen erreichbar sind, um einen öffentlichen Weg handelt, konnte nicht geprüft werden. Ggf. muss sich der Ersteher hinsichtlich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Die Verkaufsfläche grenzt auch an die Wendeschleife der öffentlichen Schulstraße an und kann über diese fußläufig auch erreicht werden. Ob von der Schulstraße eine Zufahrt genehmigt werden würde, wurde nicht geprüft.

    Inwieweit vorhandene Einfriedungen mit dem tatsächlichen Verlauf der Flurstücksgrenzen übereinstimmen, konnte nicht geprüft werden.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
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