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Verwildertes Grundstück mit Resten ehemaliger Stallgebäude **vertragsfrei**

  • Stallgebäude im mittleren Grundstücksbereich - Verwildertes Grundstück mit Resten ehemaliger Stallgebäude **vertragsfrei**
    Stallgebäude im mittleren Grundstücksbereich
  • Verkaufsgegenstand - Verwildertes Grundstück mit Resten ehemaliger Stallgebäude **vertragsfrei**
    Verkaufsgegenstand
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    Verkaufsgegenstand
  • Umgebung - Verwildertes Grundstück mit Resten ehemaliger Stallgebäude **vertragsfrei**
    Umgebung
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    Umgebung
  • Lageskizze - Verwildertes Grundstück mit Resten ehemaliger Stallgebäude **vertragsfrei**
    Lageskizze
  • Lageskizze - Verwildertes Grundstück mit Resten ehemaliger Stallgebäude **vertragsfrei**
    Lageskizze
  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Verwildertes Grundstück mit Resten ehemaliger Stallgebäude **vertragsfrei**
    Lage des Verkaufsgegenstandes

Auktions-ID 457-0016

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1.550 EUR *
SP 500 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Verwildertes Grundstück mit Resten ehemaliger Stallgebäude **vertragsfrei**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Am Südhang
    08648 Bad Brambach OT Schönberg
  • Bundesland Sachsen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 2.816 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Plauen Grundbuch von Schönberg/O Blatt 424 Flurstück 845/9
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Bisher keine Auskunft.
  • Makrolage
    Bad Brambach ist ein staatlich anerkannter Kurort im Vogtlandkreis und die südlichste Gemeinde Sachsens. Die Gemeinde ist seit Anfang des 20. Jahrhunderts bekannt für die Wettinquelle, die als „stärkste Radonquelle der Welt“ beworben wird und bildet mit Bad Elster die Sächsischen Staatsbäder. Sie gehört zum vogtländischen Musikwinkel.

    Bad Brambach gehört zum Oberen Vogtland und grenzt im Westen, Süden und Osten an Tschechien. Der Kurort liegt in einer von West nach Ost ausgerichteten Quermulde am Röthenbach, der im Ort seinen Namen in Fleißenbach ändert. Die Gemeinde ist Teil der grenzüberschreitenden Mikroregion Freunde im Herzen Europas. Plauen, die größte Stadt des sächsischen Vogtlandes, befindet sich 39 Kilometer nördlich von Bad Brambach.

    Der Ortsteil Schönberg im äußersten Südwesten Sachsens und ist die südlichste Ortschaft in Sachsen.

    Schönberg liegt als einziger sächsischer Ort am südlichen Abhang des Elstergebirges mit Blick über das gesamte Egerland unmittelbar an der Grenze zu Tschechien. Er ist der südlichste Ort Sachsens und war die südlichste Gemeinde der DDR. Er befindet sich direkt unterhalb des Kapellenbergs. In Ortsnähe führte die alte Poststraße von Plauen nach Eger vorbei, jetzt Bundesstraße 92 bzw. Europastraße 49.

    Hauptsehenswürdigkeit des Ortes ist das Schloss derer von Reitzenstein, das sich in Privatbesitz befindet.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    https://www.bad-brambach.de
  • Behörde Gemeinde Bad Brambach, Adorfer Straße 1, 08648 Bad Brambach, Tel.: 037 438 20 329
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Zum Eigentumserwerb ist lediglich erforderlich, dass der Aneignungsberechtigte auf das Aneignungsrecht verzichtet und der Ersteher zum originären Eigentumserwerb die dazu erforderliche Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt abgegeben hat und als Eigentümer originär eingetragen worden ist. Weitere Voraussetzungen für die Aneignung eines herrenlosen Grundstücks bestehen dagegen nicht.

    Abweichend von den Versteigerungsbedingungen beschränkt sich damit die Verpflichtung des Veräußerers und Aneignungsberechtigten daher darauf, dass nicht die Verschaffung des Eigentums durch Auflassung geschuldet wird, sondern der Veräußerer auf erstes Anfordern des Erstehers dem Grundbuchamt gegenüber auf das Aneignungsrecht am Vertragsgegenstand verzichtet, sobald der Ersteher den Antrag auf originären Eigentumserwerb am derzeit herrenlosen Vertragsgegenstand entsprechend den im Immobiliensachenrecht getroffenen Grundregeln (vgl. §§ 873, 900, 927 Abs. 2, 928 Abs. 2 Satz 2 BGB) beantragt hat. Der Erwerber schuldet die unverzügliche Antragstellung. Dies ist Hauptleistungspflicht.

    Der Veräußerer und Aneignungsberechtigter erklärt seinen Verzicht auf das Recht zur Aneignung des Vertragsgegenstandes gegenüber dem Grundbuchamt, sobald der Kaufpreis auf dem Notaranderkonto hinterlegt ist und die Kosten des Kaufvertrages beim Notar gezahlt sind. Die Auszahlung des hinterlegten Betrages erfolgt abweichend von den Versteigerungsbedingungen mit Eintragung des Erstehers als originärer Eigentümer im Grundbuch.

    Dem Ersteher ist bekannt, dass er damit das nach wie vor herrenlose Grundstück mit Eintragung seiner Person im Grundbuch erwirbt und ihm daher auch erst ab diesem Zeitpunkt der unmittelbare Besitz zusteht. Daraus folgt weiter, dass keine Sachmängelansprüche gegen den Veräußerer und Aneignungsberechtigten bestehen.

    Der Freistaat Sachsen hat das Grundstück nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Nutzen und Lasten zu sorgen hat.

    Jegliche Ausgleichsansprüche des Erstehers gegen den Veräußerer und Aneignungsberechtigten nach § 24 Bundesbodenschutzgesetz (BBоdSchG) werden ausdrücklich ausgeschlossen.

    Soweit der Veräußerer und Aneignungsberechtigter wegen solcher Mängel in Anspruch genommen wird, ist er im Verhältnis zum Ersteher zur Rechtsverteidigung, soweit sie zumutbar und Erfolg versprechend erscheint, verpflichtet. Die mit einer solchen Inanspruchnahme verbundenen Lasten trägt ausschließlich der Ersteher. Der Ersteher stellt den Veräußerer und Aneignungsberechtigten im Innenverhältnis von dieser Inanspruchnahme und den daraus folgenden Lasten, insbesondere Verpflichtungen, Kosten, Aufwand oder Schäden, umfassend frei. Das gleiche gilt, wenn der Veräußerer und Aneignungsberechtigter wider Erwarten von Dritten in Anspruch genommen wird. Der Ersteher verpflichtet sich für den Fall eines Weiterverkaufs, den Rückgriffausschluss für Forderungen nach § 24 Abs. 2, Satz 1 und 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) an den Ersteher weiterzugeben.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Aneignungsrecht an einem herrenlosen Grundstück mit Resten ehemaliger Stallgebäude und einer Größe von 2.816 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der im Grundbuch als Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche und Waldfläche bezeichnete Verkaufsgegenstand vermittelt einen verwilderten Eindruck und ist mit den Resten ehemaliger Stallgebäude bebaut bzw. überbaut. Nutzungsverhältnisse sind nicht bekannt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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