Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen zwei getrenntliegende Waldgrundstücke westlich von Forst (Lausitz) mit einer Gesamtfläche von 5.680 m², lt. Grundbuchangaben.
Die einzelnen Flurstücke sind im Grundbuch wie folgt bezeichnet:
Flurstück 326: Waldfläche von 3.300 m²
Flurstück 384: Waldfläche von 2.380 m²
Das Flurstück 384 liegt vollständig innerhalb der Grenzen eines von der Bergbehörde zugelassenen Abschlussbetriebsplanes (ABP) der LMBV und steht somit in diesem Bereich unter Bergaufsicht. Hierbei handelt es sich um den rechtskräftigen ABP „Tgb. Jänschwalde, rückw. Bereiche“. Es besteht kein Sanierungserfordernis. Gemäß ABP-Bergbaufolgelandschaft ist für das Flurstück forstwirtschaftliche Nutzung vorgesehen. Die Folgenutzung ist vom zukünftigen Eigentümer zu beachten.
Ergänzend ist folgendes zu beachten: Alle Vorhaben, welche auf unter Bergaufsicht stehenden Flächen realisiert werden sollen, sind bei der zuständigen Bergbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), anzeige- und zustimmungspflichtig. Des Weiteren ist rechtzeitig vor Beginn einer Baumaßnahme eine bergbauliche Stellungnahme bei der LMBV, Abt. VS12, Planungskoordinierung Lausitz, einzuholen. Sollten auf der Fläche Baumaßnahmen geplant sein, ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei der Markscheiderei der LMBV ein Schachterlaubnisschein (gebührenpflichtig) einzuholen. In diesem können weitere Auflagen erteilt werden.
Die Fläche liegt innerhalb einer aktuell wirkenden bergbaulich bedingten Grundwasserbeeinflussung und unterliegt dem Grundwasserwiederanstieg. Sie unterliegt im Zusammenhang mit der Außerbetriebnahme der bergbaulichen Entwässerungsmaßnahmen dem Grundwasserwiederanstieg.
Der derzeitige Grundwasserstand im vom Bergbau beeinflussten Haupthangendgrundwasserleiter stellt sich wie folgt dar: Das Flurstück liegt auf der Rinne Gosda - Klinge mit stark bindigem Füllungscharakter. Die Rinne trennt bergbaulich beeinflusste Bereiche westlich der Fläche mit Grundwasserständen von aktuell +60 m NHN und +70 m NHN östlich der Fläche (Stand: 11/2024).
Der Grundwasserstand im vom Bergbau beeinflussten Haupthangendgrundwasserleiter wird sich prognostisch bei +73,0...+74,0 m NHN (Stand: Hydrogeologisches Großraummodell JaWa, 07/2019) einstellen.
Der Sachverhalt befindet sich innerhalb eines Geltungsbereiches des LMBV Flurbereinigungsverfahrens: Jänschwalde (Verfahrensnummer: 600203). Sollte der Sachverhalt Auswirkungen auf das Flurbereinigungsverfahren haben, z. B. durch Änderungen am Grundstück oder Grundbucheintragungen, ist dies der verfahrensführenden Behörde: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Dienstsitz Luckau, Karl-Marx-Straße 21, 15926 Luckau, anzuzeigen bzw. mit dieser abzustimmen.
Solange die Flächen unter Bergaufsicht stehen, sind alle Aktivitäten, die auf diesen Flächen stattfinden, bei der LMBV rechtzeitig vorher anzumelden und ggf. eine fachliche Stellungnahme einzuholen. Der Ersteher ist verpflichtet potentielle Rechtsnachfolger davon in Kenntnis zu setzen.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass der Verkaufsgegenstand in der Restriktionszone ´Sperrgebiet II (bish. gefährdetes Gebiet)´. Der Erwerber muss sich über den aktuellen Stand zur Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße informieren.
Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt. Eine Besichtigung durch das Auktionshaus fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.