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Kleine mit Wildwuchs bewachsene Freifläche hinter einem bebauten Grundstück in Ludwigsfelde

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Kleine mit Wildwuchs bewachsene Freifläche hinter einem bebauten Grundstück in Ludwigsfelde
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Kleine mit Wildwuchs bewachsene Freifläche hinter einem bebauten Grundstück in Ludwigsfelde
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Kleine mit Wildwuchs bewachsene Freifläche hinter einem bebauten Grundstück in Ludwigsfelde
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Kleine mit Wildwuchs bewachsene Freifläche hinter einem bebauten Grundstück in Ludwigsfelde
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Kleine mit Wildwuchs bewachsene Freifläche hinter einem bebauten Grundstück in Ludwigsfelde
    Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Kleine mit Wildwuchs bewachsene Freifläche hinter einem bebauten Grundstück in Ludwigsfelde
    Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Blick von der Albert-Schweitzer-Straße auf die davorliegende Bebauung - Kleine mit Wildwuchs bewachsene Freifläche hinter einem bebauten Grundstück in Ludwigsfelde
    Blick von der Albert-Schweitzer-Straße auf die davorliegende Bebauung
  • Lageskizze - Kleine mit Wildwuchs bewachsene Freifläche hinter einem bebauten Grundstück in Ludwigsfelde
    Lageskizze
  • Lageskizze - Kleine mit Wildwuchs bewachsene Freifläche hinter einem bebauten Grundstück in Ludwigsfelde
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Kleine mit Wildwuchs bewachsene Freifläche hinter einem bebauten Grundstück in Ludwigsfelde
    Umgebungsskizze

Auktions-ID 451-0035

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Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Kleine mit Wildwuchs bewachsene Freifläche hinter einem bebauten Grundstück in Ludwigsfelde
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Albert-Schweitzer-Straße (hinter Nr. 35)
    14974 Ludwigsfelde
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 90 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Zossen von Ludwigsfelde, Blatt 5016, Flur 3 Flurstück 423/27
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Ludwigsfelde teilte dem Veräußerer per E-Mail vom 16.05.2024 mit, dass sich das Grundstück nicht im Wirkungsbereich eines Bebauungsplanes befindet. Bauanträge werden nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) beurteilt. Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen sind nur in den Bestandsgebäuden möglich. Darüber hinaus müsste die Erstellung eines Bebauungsplanes erfolgen. Des Weiteren gelten die Regelungen der Stellplatzsatzung der Gemeinde Ludwigsfelde.

    Hinweis des Veräußerers: Die Fläche ist im Flächennutzungsplan (nicht flurstücksgenau) als Wald, ökologischer Entwicklungsraum mit der Zweckbestimmung Renaturierung ausgewiesen.

    Weiterhin teilte die Stadt Ludwigsfelde nach Rücksprache mit dem Fachdienst Verkehrsinfrastruktur dem Veräußerer per E-Mail am 05.06.2024 mit, dass die Albert-Schweizer-Straße erstmals endgültig hergestellt ist. Es können keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden.

    Der Landkreis Teltow-Fläming teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 30.04.2024 Folgendes mit: Das Grundstück ist gegenwärtig nicht im Altlastenkataster erfasst. Der Behörde liegen zurzeit keine Anhaltspunkte über das Vorhandensein von Altlasten- oder Altlastverdachtsflächen auf diesem Grundstück vor.

    Des Weiteren teilte der Landkreis Teltow-Fläming dem Veräußerer per E-Mail vom 17.06.2024 mit, dass sich auf dem Grundstück keine der naturschutzfachlichen Schutzkategorien gemäß § 20 BNatSchG befindet.

    Mit Schreiben vom 03.05.2024 bescheinigte der Landkreis Teltow-Flämingdem Veräußerer, dass keine Baulast auf dem Grundstück eingetragen wurde.
  • Makrolage
    Ludwigsfelde ist eine amtsfreie Mittelstadt im Norden des märkischen Landkreises Teltow-Fläming. Sie liegt rund elf Kilometer südlich der Berliner Stadtgrenze und ungefähr acht Kilometer östlich von Potsdam in der Agglomeration Berlin.

    Die Kernstadt wird in West-Ost-Richtung von der A10, dem Berliner Ring, durchlaufen. In Nord-Süd-Richtung durchläuft das Stadtgebiet die B101.
    Mit zwei Bahnhöfen hat Ludwigsfelde Anschluss an die Anhalter Bahn, die Berlin über Wittenberg mit Halle an der Saale verbindet. Ein weiterer Bahnhaltepunkt verbindet Ludwigsfelde mit der Bahnstrecke Potsdam - Berlin Flughafen BER.
  • Mikrolage
    Die Verkaufsfläche liegt in nördlicher Ortsrandlage von Ludwigsfelde, südlich des Industrieparks Ost und ca. 3 km entfernt von der B101 und dem Autobahnanschluss Berliner Ring.

    In direkter Nachbarschaft befinden sich ein Waldgebiet und gewerbliche Nutzungen. In der näheren Umgebung sind mehrgeschossige Häuser, ein Krankenhaus und Arztpraxen gelegen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Die Verkaufsfläche ist weder verkehrs- noch medienmäßig erschlossen.
    Die straßenseitige Erschließung ist nur über das an der Albert-Schweitzer-Straße davorliegende Nachbarflurstück 959 (Privateigentum) gegeben.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.ludwigsfelde.de
  • Behörde Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 3, 14974 Ludwigsfelde, Tel.: 03378/827 165
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das rechteckig geschnittene und im Grundbuch als Gebäude- und Freifläche verzeichnete Flurstück 423/27 mit einer Grundstücksgröße von 90 m², lt. Grundbuchangabe.

    Die mit Wildwuchs bewachsene und hinter dem bebauten Grundstück Albert-Schweitzer-Straße 35 befindliche Fläche ist mit einem Bauzaun versehen. Bei dem Verkaufsgegenstand handelt es sich aufgrund der geringen Größe und der fehlender Zuwegungsmöglichkeit um eine nicht eigenständig nutzbare Arrondierungsfläche.

    Das vertragsfreie Grundstück ist teilweise durch ein Gebäude des davorliegenden Nachbarflurstücks 959 überbaut (Nutzung als Tierarztpraxis). Eine Klärung der dadurch entstandenen vertragslosen Nutzung obliegt dem Ersteher.

    Ungefähr an der nördlichen Grundstücksgrenze sind Fundamentreste (Betonsockel) einer vermutlich ehemaligen Fernwärmeleitung vorhanden. Ob diese sich auf dem Verkaufsgrundstück oder sich bereits auf dem dahinterliegenden Nachbarflurstück 881 befinden, konnte nicht geprüft werden und kann erst durch eine Vermessung festgestellt werden. Eine Kostenbeteiligung an einer Vermessung durch den Veräußerer ist ausgeschlossen.

    Das Verkaufsflurstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und ist straßenseitig nur über das davorliegende Fremdflurstück 959 erreichbar. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Der Veräußerer teilt mit, dass das Grundstück ausweislich der vom Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg veröffentlichten Kampfmittelkarten (Geo Basis-DE, basemap.de, 2024) innerhalb eines als Kampfmittelverdachtsfläche bestimmten Gebietes liegt.
    Nach Aussage des Regionalen Fachplaners des Veräußerers lässt die Überbauung eine örtliche technische Überprüfung nicht zu. Seitens des Veräußerers gibt es keine Hinweise auf einen konkreten Kampfmittelverdacht und im nutzungsparallelen Zustand, d.h. ohne Bodeneingriffe, sind auch keine Maßnahmen erforderlich. Sollten Bodeneingriffe geplant sein, müssen aufgrund der Lage in einer Kampfmittelverdachtsfläche Maßnahmen der Kampfmitteluntersuchung bzw. ggf. -räumung zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes erfolgen.

    Lt. Angabe des Veräußerers ist zu Denkmalschutz/Bodendenkmal nichts bekannt. Sonstige Kontaminationen sind dem Veräußerer ebenfalls nicht bekannt. Das Vorhandensein von Unrat und/oder sonstigem Abfall kann aber nicht ausgeschlossen werden. Der Veräußerer weist auf die Baumschutzsatzung der Stadt Ludwigsfelde hin.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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