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Vertragsfreies Grünland in direkter Nachbarschaft des Havelkanals **etwa 26 km vom Berliner Zentrum entfernt**

  • Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreies Grünland in direkter Nachbarschaft des Havelkanals **etwa 26 km vom Berliner Zentrum entfernt**
    Verkaufsfläche und Umgebung
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  • Lageskizze - Vertragsfreies Grünland in direkter Nachbarschaft des Havelkanals **etwa 26 km vom Berliner Zentrum entfernt**
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Vertragsfreies Grünland in direkter Nachbarschaft des Havelkanals **etwa 26 km vom Berliner Zentrum entfernt**
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Auktions-ID 451-0034

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreies Grünland in direkter Nachbarschaft des Havelkanals **etwa 26 km vom Berliner Zentrum entfernt**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    16727 Oberkrämer OT Bötzow
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 2.797 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Oranienburg von Bötzow, Blatt 79, Flur 9, Flurstück 6 und

    Amtsgericht Oranienburg von Bötzow, Blatt 2241, Flur 9, Flurstück 42
  • Belastungen im Grundbuch
    Blätter 79 und 2241 (jeweils):

    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Oberkrämer teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 26.03.2025 unter anderem Folgendes mit: Für die Grundstücke liegen keine Bebauungspläne vor. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberkrämer vom 11.03.2022 werden die Grundstücke als landwirtschaftlich genutzte Flächen ausgewiesen. Bei Flurstück 42 angrenzend im Grabenbereich gibt es ebenfalls eine Ausweisung als FFH Gebiet. Erkenntnisse zu weiteren rechtlichen Beschränkungen oder auch dem Denkmalschutz liegen nicht vor und sind auch nicht bekannt. Nach Rücksprache mit dem Fachdienst Tiefbau, handelt es sich um keine öffentliche Erschließungsanlage. Es sind in der Vergangenheit keine Erschließungsmaßnahmen erbracht worden, deren Kostenumlage auf die Anlieger noch erfolgen. Des Weiteren sind demnächst keine Erschließungsmaßnahmen geplant.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel bescheinigte dem Veräußerer in den Schreiben vom 04.10.2023 und 02.01.2024, dass auf den Flurstücken keine Baulasten im Sinne des § 80 Bauordnung (BauO) sowie § 84 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) eingetragen sind.

    Der Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung des Landkreises Oberhavel teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 27.09.2023 mit, dass das Flurstück 42 nicht im Altlastenkataster des Landkreises Oberhavel als Altlasten-/ Altlastenverdachtsfläche registriert ist.

    Im Schreiben vom 04.01.2024 teilte der Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung des Landkreises Oberhavel dem Veräußerer für das Flurstück 6 mit, dass das Flurstück im Altlastenkataster des Landkreises Oberhavel als Konversionsfläche „Flugplatz Schönwalde“ registriert ist. Aufgrund der historischen Nutzungen können punktuelle Bodenkontaminationen und Abfallvergrabungen nicht ausgeschlossen werden.

    In der E-Mail vom 19.03.2024 teilt der Landkreis Oberhavel dem Veräußerer dazu mit, dass dem Landkreis keine weiteren Unterlagen zu der Fläche vorliegen. Aufgrund der militärischen Vornutzung sollte jedoch ggf. für Baumaßnahmen ein kontaminationsbedingter Mehraufwand eingeplant werden, da Bodenverunreinigungen und Abfallvergrabungen nicht ausgeschlossen werden können.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.oberkraemer.de
  • Behörde Gemeinde Oberkrämer, Perwenitzer Weg 2, 16727 Oberkrämer, Tel.: 033 04/ 3932 -0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen die zusammenliegende Flurstücke 6 (102 m²) und 42 (2.695 m²) der Flur 9 mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 2.797 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Das Verkaufsobjekt ist ein vertragsfreier Grünstreifen in unmittelbarer Nähe des Havelkanals. Auf dem Flurstück 42 sind geringfügig Bäume, Sträucher und Wildwuchs vorhanden. Über den südlichen Grundstücksbereich des Flurstücks 42 verläuft geringfügig der ´Schönwalder Graben´.

    Das Flurstück 6 ist im Altlastenkataster des Landkreises Oberhavel als Konversionsfläche „Flugplatz Schönwalde“ registriert. Aufgrund der historischen Nutzungen können punktuelle Bodenkontaminationen und Abfallvergrabungen nicht ausgeschlossen werden. Dem Landkreis Oberhavel liegen keine weiteren Unterlagen zu der Fläche vor.

    Bei einer Grundstücksüberprüfung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KMBD) wurde bei einer Ortsbesichtigung am 24.10.2024 unter anderem Folgendes festgestellt: Die Flächen liegen im Nahbereich des ehemaligen Flugplatz Schönwalde. In der Zeit von 1935 bis 1992 wurde der Flugplatz militärisch genutzt. Bei der Erkundung haben wir die Oberfläche sondiert und eine große Anzahl von Anomalien festgestellt. Die Fläche war nur eingeschränkt sondier fähig, aufgrund der Vegetation und der Auffüllung. Bei diesen handelt es sich um Vergrabungen von zivilem und militärischem Müll. Im Nahbereich wurden zu einem früheren Zeitpunkt schon Einzelfundstellen beräumt. Auf der Fläche muss in einem ersten Schritt ein sondierfähiger Horizont hergestellt werden, um dann eine kampfmitteltechnische Untersuchung durchführen zu können.

    Die Abteilung Regionales Kontaminationsmanagement - Kampfmittelsachverhalte des Veräußerers teilt dazu unter anderem Folgendes mit: Es besteht ein Kampfmittelverdacht für beide Flurstücke mit dem Verursacherszenario „militärischer Regelbetrieb“. Auf der durch den KMBD örtlich untersuchten Fläche wurde zudem eine hohe Belastung an Störkörpern festgestellt, die eine zielgerichtete Sondierung nach kampfmittelverdächtigen Störwerten behindert. Daher müsste im Rahmen einer Kampfmittelberäumung ggf. mit einem erhöhten Aufwand gerechnet werden.

    Gemäß Angabe des Veräußerers ist der Verkaufsgegenstand lt. Geoportal Brandenburg zurzeit von keinem Bodendenkmal/Denkmalschutz betroffen. Bezüglich Kontaminationen sind dem Veräußerer keine konkreten Hinweise und Verdachtsmomente (außer die Vorgenannten) bekannt. Vergrabungen von zivilem und militärischem Müll, ggf. auch Munitionsreste, sind nicht auszuschließen.

    Der Veräußerer teilt ferner mit, dass die Flurstücke sich im Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“, innerhalb eines Schutzgebietes nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU DE 3345-301 (FFH-Gebiet) befinden und im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegen.

    Gemäß Kartenmaterial geht über das Flurstück 42 geringfügig und über das Flurstück 6 mittig über die Fläche ein Weg. Augenscheinlich wird dieser Weg vertragslos als Zuwegung für die angrenzende Landwirtschaftsfläche (Fremdflurstück 43) genutzt. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung über eine Nutzung vor. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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