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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Vertragsfreies Grünland in direkter Nachbarschaft des Havelkanals **etwa 26 km vom Berliner Zentrum entfernt**
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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16727 Oberkrämer OT Bötzow
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Bundesland
Brandenburg
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
2.797 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Oranienburg von Bötzow, Blatt 79, Flur 9, Flurstück 6 und
Amtsgericht Oranienburg von Bötzow, Blatt 2241, Flur 9, Flurstück 42
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Belastungen im Grundbuch
Blätter 79 und 2241 (jeweils):
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Gemeinde Oberkrämer, Perwenitzer Weg 2, 16727 Oberkrämer, Tel.: 033 04/ 3932 -0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen die zusammenliegende Flurstücke 6 (102 m²) und 42 (2.695 m²) der Flur 9 mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 2.797 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.
Das Verkaufsobjekt ist ein vertragsfreier Grünstreifen in unmittelbarer Nähe des Havelkanals. Auf dem Flurstück 42 sind geringfügig Bäume, Sträucher und Wildwuchs vorhanden. Über den südlichen Grundstücksbereich des Flurstücks 42 verläuft geringfügig der ´Schönwalder Graben´.
Das Flurstück 6 ist im Altlastenkataster des Landkreises Oberhavel als Konversionsfläche „Flugplatz Schönwalde“ registriert. Aufgrund der historischen Nutzungen können punktuelle Bodenkontaminationen und Abfallvergrabungen nicht ausgeschlossen werden. Dem Landkreis Oberhavel liegen keine weiteren Unterlagen zu der Fläche vor.
Bei einer Grundstücksüberprüfung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KMBD) wurde bei einer Ortsbesichtigung am 24.10.2024 unter anderem Folgendes festgestellt: Die Flächen liegen im Nahbereich des ehemaligen Flugplatz Schönwalde. In der Zeit von 1935 bis 1992 wurde der Flugplatz militärisch genutzt. Bei der Erkundung haben wir die Oberfläche sondiert und eine große Anzahl von Anomalien festgestellt. Die Fläche war nur eingeschränkt sondier fähig, aufgrund der Vegetation und der Auffüllung. Bei diesen handelt es sich um Vergrabungen von zivilem und militärischem Müll. Im Nahbereich wurden zu einem früheren Zeitpunkt schon Einzelfundstellen beräumt. Auf der Fläche muss in einem ersten Schritt ein sondierfähiger Horizont hergestellt werden, um dann eine kampfmitteltechnische Untersuchung durchführen zu können.
Die Abteilung Regionales Kontaminationsmanagement - Kampfmittelsachverhalte des Veräußerers teilt dazu unter anderem Folgendes mit: Es besteht ein Kampfmittelverdacht für beide Flurstücke mit dem Verursacherszenario „militärischer Regelbetrieb“. Auf der durch den KMBD örtlich untersuchten Fläche wurde zudem eine hohe Belastung an Störkörpern festgestellt, die eine zielgerichtete Sondierung nach kampfmittelverdächtigen Störwerten behindert. Daher müsste im Rahmen einer Kampfmittelberäumung ggf. mit einem erhöhten Aufwand gerechnet werden.
Gemäß Angabe des Veräußerers ist der Verkaufsgegenstand lt. Geoportal Brandenburg zurzeit von keinem Bodendenkmal/Denkmalschutz betroffen. Bezüglich Kontaminationen sind dem Veräußerer keine konkreten Hinweise und Verdachtsmomente (außer die Vorgenannten) bekannt. Vergrabungen von zivilem und militärischem Müll, ggf. auch Munitionsreste, sind nicht auszuschließen.
Der Veräußerer teilt ferner mit, dass die Flurstücke sich im Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“, innerhalb eines Schutzgebietes nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU DE 3345-301 (FFH-Gebiet) befinden und im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegen.
Gemäß Kartenmaterial geht über das Flurstück 42 geringfügig und über das Flurstück 6 mittig über die Fläche ein Weg. Augenscheinlich wird dieser Weg vertragslos als Zuwegung für die angrenzende Landwirtschaftsfläche (Fremdflurstück 43) genutzt. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung über eine Nutzung vor. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de