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Waldfläche an der A45 im Naturraum Westerwald

  • Blick Richtung Verkaufsgegenstand und auf die Umgebung - Waldfläche an der A45 im Naturraum Westerwald
    Blick Richtung Verkaufsgegenstand und auf die Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche - Waldfläche an der A45 im Naturraum Westerwald
    Blick auf Verkaufsfläche
  • Blick auf Verkaufsgegenstand und Umgebung - Waldfläche an der A45 im Naturraum Westerwald
    Blick auf Verkaufsgegenstand und Umgebung
  • Lageskizze - Waldfläche an der A45 im Naturraum Westerwald
    Lageskizze
  • Lageskizze - Waldfläche an der A45 im Naturraum Westerwald
    Lageskizze

Auktions-ID 451-0020

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Waldfläche an der A45 im Naturraum Westerwald
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    A45
    35614 Aßlar
  • Bundesland Hessen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 5.850 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Wetzlar von Aßlar, Blatt 4692, Flur 8, Flurstück 120/49
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Der Lahn-Dill-Kreis teilte dem Veräußerer am 12.02.2025 mit, dass nach Durchsicht des Baulastenverzeichnisses festgestellt wurde, dass zu Lasten des Flurstückes keine Baulast eingetragen ist.

    Das Regierungspräsidium Gießen teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 10.03.2025 mit, dass für das Flurstück kein Eintrag in der Altflächendatei des Landes Hessen vorliegt.

    Des Weiteren teilte das Regierungspräsidium Darmstadt dem Veräußerer im Schreiben vom 26.08.2022 unter anderem mit, dass die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das Gelände in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden.
    In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodeneingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 5 Metern durchgeführt wurden sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig.
    Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen bis in einer Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen.
    Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, Versiegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalien), sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingreifenden Bauarbeiten erforderlich.
  • Makrolage
    Aßlar ist eine Stadt nahe Wetzlar im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis.

    Aßlar liegt am Tal der Dill (Unteres Dilltal), die im benachbarten Wetzlar in die Lahn mündet, an der Nahtstelle des Oberwesterwaldes (Westerwald, im Westen) zu Krofdorf-Königsberger Forst und Hörre (Gladenbacher Bergland).

    Aßlar ist über die A480 (AS Wetzlar-Nord/Aßlar) an die A45 angeschlossen. Weiterhin ist Aßlar über die B277 aus Richtung Wetzlar/Dillenburg gut zu erreichen.
  • Mikrolage
    Die Verkaufsfläche liegt nördlich außerhalb von Aßlar und südlich der A45 in hängiger Lage.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    Objekt liegt im Bereich eines archäologischen Bodendenkmals - (Pufferzone) UNESCO-Welterbe Römischer Limes.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.asslar.de
  • Behörde Stadtverwaltung Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, Tel.: 06441/ 803 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das unregelmäßig geschnittene Flurstück 120/49 mit einer Grundstücksgröße von 5.850 m², lt. Grundbuchangabe.

    Bei dem im Grundbuch als Waldfläche verzeichneten Flurstück handelt es sich um eine extensiv genutzte Holzbodenfläche mit Laubhölzern, z.T. Edellaubhölzern.

    Zum Bewuchs der Verkaufsfläche teilt der Veräußerer Folgendes mit: Die Bestockung des Flurstücks bildet ein locker bis lichtes Baumholz aus überwiegender Eiche im Oberstand mit vereinzelten Kirsch- und Ahornbäumen. Im westlichen Bereich eher Heckenstrukturen mit Birke und Schwarzdorn. Die Holzqualitäten sind durchschnittlich mit Abschlägen, jedoch weist die Baumart Eiche durch die Waldrandlage z.T. starke Dimensionen auf.

    Das als Waldinsel gelegene Flurstück bildet zusammen mit anderen Flächen, die nicht Bestandteil des Verkaufsgegenstandes sind, einen Emissionsschutz für die nahegelegene Autobahn sowie einen Erosionsschutz im Bereich der Steilhanglagen. Unter naturschutzfachlicher Sicht als ökologischer Trittstein innerhalb Feldgemarkung und als möglicher Teil zukünftiger Biotopverbünde wertvoll.

    Gemäß Angabe des Veräußerers ist eine Nutzung zum Teil nur über Nachbarflurstücke (Grünland) möglich und es können durch die Hanglage erhöhte Holzerntekosten entstehen.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass aufgrund der angrenzenden Autobahn erhöhte Verkehrssicherungsaufwände bestehen und aktuell noch Bauarbeiten am nahegelegenen Brückenbauwerk laufen und hierdurch Wild- sowie Amphibienschutzzäune im Verlauf der Flurstücke vorhanden sind. Das Flurstück liegt an einem Hang, der insbesondere am Hangfuß in Richtung Wirtschaftsweg zu weilen sehr steil ist.

    Eine Zuwegung ist durch einen angrenzenden Wirtschaftsweg und eine Anbindung über die Hangoberseite durch einen Maschinenweg im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Lt. Angabe des Veräußerers liegt die Verkaufsfläche im Naturraum Westerwald, in der Wuchszone 3 im Wuchsgebiet Nördliches hessisches Schiefergebirge Wuchsbezirk Östliches Lahn-Dill-Bergland sowie im Trinkwasserschutzgebiet Schutzzone III.
    Gemäß dem öffentlich einsehbaren Landschaftsinformationssystem Hessen liegt das Flurstück des Weiteren im Bereich eines archäologischen Bodendenkmals - (Pufferzone) UNESCO-Welterbe Römischer Limes.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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