Belastungen im Grundbuch
Abt. II, lfd. Nr. 1: Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers von Fl. 8 Nr. 259/10 der Gemarkung Kelsterbach bestehend
1. in dem Recht:
a) das belastete Grundstück für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung einer Hochspannungsfreileitung in Anspruch zu nehmen und das Grundstück für diesen Zweck zu betreten,
b) Bäume und Sträucher auszuästen und zu beseitigen, sobald und soweit diese Leitung gefährden
2. darin, dass der Eigentümer des belasteten Grundstücks Baulichkeiten nicht errichten und leitungsgefährende Verrichtungen nicht vornehmen darf.
Abt. II, lfd. Nr. 2: Der jeweilige Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Schönbrunn Band 19 Lgb.Nr. 4631 ist berechtigt, das Grundstück für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung einer Hochspannungsfreileitung in Anspruch zu nehmen und das Grundstück für diese Zwecke zu betreten. Bäume und Sträucher dürfen die Leitung nicht gefährden. Die Ausästung von Bäumen, notfalls ihre Beseitigung ist zulässig. In einem Schutzstreifen von 22,25m Breite (von der Mastmittellinie nach Norden 3m, nach Süden 19,25m) dürfen Baulichkeiten nicht erstellt und leitungsgefährdende Verrichtungen nicht vorgenommen werden.
Abt. II, lfd. Nr. 3: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Amprion GmbH, Düsseldorf für den Bau und die Unterhaltung einer Hochspannungsfreileitung von Kelsterbach nach Aschaffenburg, verbunden mit Betretungsrecht, sowie Bau- und Aufwuchsbeschränkung nach Inhalt der Eintragungsbewilligung vom 27. November 1950.
Abt. II, lfd. Nr. 4: Eigentumsübertragungsvormerkung für den Veräußerer.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abteilung II, laufende Nummern 1-3 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
Der Veräußerer verpflichtet sich zur Löschung der Eintragung in Abt. II, laufende Nummer 4 des Grundbuches.