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Kleine Grünflächen an der Bahntrasse Horka-Roßlau **verpachtet bis zum 30.09.2025**

  • Blick Richtung Verkaufsgegenstand mit Umgebung - Kleine Grünflächen an der Bahntrasse Horka-Roßlau **verpachtet bis zum 30.09.2025**
    Blick Richtung Verkaufsgegenstand mit Umgebung
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung sowie Umgebung - Kleine Grünflächen an der Bahntrasse Horka-Roßlau **verpachtet bis zum 30.09.2025**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung sowie Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung - Kleine Grünflächen an der Bahntrasse Horka-Roßlau **verpachtet bis zum 30.09.2025**
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Kleine Grünflächen an der Bahntrasse Horka-Roßlau **verpachtet bis zum 30.09.2025**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - Kleine Grünflächen an der Bahntrasse Horka-Roßlau **verpachtet bis zum 30.09.2025**
    Lageskizze

Auktions-ID 450-0030

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Kleine Grünflächen an der Bahntrasse Horka-Roßlau **verpachtet bis zum 30.09.2025**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    01979 Lauchhammer
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 236 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Senftenberg von Lauchhammer, Blatt 5707, Flur 17, Flurstücke 102 und 103
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
  • Nutzungsart Verpachtet
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Lauchhammer teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 08.05.2025 u.a. mit, dass die Stadt am Erwerb interessiert ist (Zuordnung). Die Flurstücke liegen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Kein Denkmalschutz. Keine Baulasten. Kein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Keine Hinweise für Altlasten oder Bodenkontamination. Es sind keine Beschlüsse gefasst wonach im Jahr 2025/26 Erschließungskosten im Sinne des BauGB oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen. Ergänzend teil die Stadt Lauchhammer mit, dass es sich bei den beiden Flurstücken um schmale Streifen handelt auf denen sich vermutlich einmal Wege oder Gräben befanden. Sie sind von Flächen, die im Eigentum der Stadt Lauchhammer befinden umschlossen und separat nicht über öffentliche Verkehrsflächen erreichbar. Eine wirtschaftliche Verwertbarkeit ist deshalb unrealistisch. Die Stadt ist an einer Zuordnung der Flächen interessiert.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.lauchhammer.de
  • Behörde Stadt Lauchhammer, Liebenwerdaer Straße 69, 01979 Lauchhammer, Tel.: 03574 488-0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen zwei, teilweise zusammenhängende Grünflächen mit einer insgesamten Grundstücksgröße von 236 m², lt. Grundbuchangaben.

    Die zwei Flurstücke verfügen über einen schmalen Grundstückszuschnitt und sind bis zum 30.09.2025 verpachtet. Der Pachtvertrag endet zum vorgenannten Datum automatisch.

    Der Veräußerer teilt unverbindlich mit, dass der Verkaufsgegenstand in der Kampfmittelbelastungskarte des staatlichen Munitionsbergungsdienstes als Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen ist.

    Gemäß Kartenmaterial werden die zwei Flurstücke vom Kuthwiesengraben gequert.

    Es handelt sich um gefangene Flurstücke ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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