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Vertragsfreier Weg nahe des Heinrich von Kleist Gedenksteins in Lichtenstein

  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Vertragsfreier Weg nahe des Heinrich von Kleist Gedenksteins in Lichtenstein
    Lage des Verkaufsgegenstandes
  • Lageskizze - Vertragsfreier Weg nahe des Heinrich von Kleist Gedenksteins in Lichtenstein
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Vertragsfreier Weg nahe des Heinrich von Kleist Gedenksteins in Lichtenstein
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung

Auktions-ID 450-0023

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Datenänderung

14.05.2025
Die Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa. teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 09.05.2025 unter anderem mit, dass für das Objekt seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Flächen für Wald. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2025/2026 anfallen werden.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreier Weg nahe des Heinrich von Kleist Gedenksteins in Lichtenstein
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    S256
    09350 Lichtenstein/Sachsen
  • Bundesland Sachsen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 2.460 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal Grundbuch von Lichtenstein, Blatt 1287, Flurstück 1429
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 1: Wege- und Eigentumsrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer von Flst. 1418 (Blatt 2253), 1225 (Blatt 2225), 1421 (Blatt 2246), 1427 (Blatt 2248) des Grundbuchs für Lichtenstein.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II, lfd. Nr. 1 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.

    Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Bisher keine Auskunft erhalten.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.lichtenstein-sachsen.de
  • Behörde Stadt Lichtenstein/Sa., Badergasse 17, 09350 Lichtenstein/Sa., Tel.: 037204 61-0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
    Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein vertragsfreie Wegefläche mit einer Größe von 2.460 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der grundbuchlich als Verkehrsfläche geführte Verkaufsgegenstand von langer und schmaler Gestalt grenzt gemäß vorliegendem Kartenmaterial an die Chemnitzer Straße (S256) und führt in östliche Richtung durch ein Waldgebiet.

    Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 04.12.2024 bezüglich der Eintragung in Abteilung II des Grundbuches Folgendes mit: In Abt. II ist unter Nr. 1 ein ´Wege- und Eigentumsrecht´ eingetragen. Es handelt sich dabei um eine Eintragung aus dem Jahr 1946. Grundlage dafür war die Verordnung über die landwirtschaftliche Bodenreform. Die in dem Recht aufgeführten/genannten Flurstücke sind Anliegerflurstücke. Das Recht II/1 wurde sicherlich vereinbart, damit eben die anliegenden Flurstückseigentümer auf ihre Felder gelangen können. Warum die Eintragung als Wege- und Eigentumrecht verlautbart ist, kann hier nicht beantwortet werden. Nach dem Grundbuch sind Sie Eigentümer des Flurstückes.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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