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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Wald- und Verkehrsfläche nahe des Bahnhof Schlottwitz
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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nahe Müglitztalstrasse / Ecke Cunnersdorfer Straße
01768 Glashütte OT Schlottwitz
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Bundesland
Sachsen
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
1.235 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Dippoldiswalde Grundbuch von Schlottwitz Blatt 499 Flurstück 135/18
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II, lfd. Nr. 1: Grunddienstbarkeit (Wegerecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstückes Blatt 140, BV Nr. 5 (Flurstück 135/14 Gemarkung Schlottwitz).
Abt. II, lfd. Nr. 2: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Trinkwasserleitungsrecht) für Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH.
Abt. II, lfd. Nr. 3: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Mitteldruckgasleitungsrecht) für SachsenEnergie AG. Gleichrang mit Abt. II Nr. 4 bis 8.
Abt. II, lfd. Nr. 4: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Niederspannungsleitungsrecht) für Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH. Gleichrang mit Abt. II Nr. 3 und 5 bis 8.
Abt. II, lfd. Nr. 5: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Niederspannungsleitungsrecht) für SachsenEnergie AG. Gleichrang mit Abt. II Nr. 3, 4 und 6 bis 8.
Abt. II, lfd. Nr. 6: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Entwässerungsgraben- und -anlagenrecht) für DB Netz AG. Gleichrang mit Abt. II Nr. 3 bis 5, 7 und 8.
Abt. II, lfd. Nr. 7: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Immisionsduldungsrecht) für DB Netz AG. Gleichrang mit Abt. II Nr. 3 bis 6 und 8.
Abt. II, lfd. Nr. 8: Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Flst. 135/14, Blatt 474, BV-Nr. 1. Gleichrang mit Abt. II Nr. 3 bis 7.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II, lfd. Nrn. 1 bis 8 als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Glashütte liegt ca. 30 km südlich der Landeshauptstadt Dresden und ist durch die Uhrenindustrie international bekannt. Das Gemeindegebiet umfasst 16 Ortsteile mit insgesamt ca. 7.000 Einwohnern. Die B 170 sowie die A 17, Anschluss Bahretal und Anschluss Bad Gottleuba sind etwa 15 km entfernt.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand befindet sich im ca. 7 km nordwestlich von Glashütte gelegenen Ortsteil Schlottwitz, etwa 150 m südlich vom Bahnhof Schlottwitz.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Stadtverwaltung Glashütte, Hauptstraße 42, 01768 Glashütte, Tel.: +49 (35053) 45-0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Den Parteien ist bekannt, dass der Kaufgegenstand in der Vergangenheit industriell und / oder zu Bahnzwecken genutzt wurde und er daher verunreinigt sein kann. Nach den Versteigerungsbedingungen erfolgt der Zuschlag mit einem weitgehenden Ausschluss der Haftung für Sachmängel einschließlich etwaiger Verunreinigungen des Kaufgegenstands (insbesondere Boden- und Grundwasserverunreinigungen). Ferner gilt folgende Freistellungsregelung: Wird der Veräußerer oder die DB Netz AG oder ein mit diesem nach § 15 AktG verbundenes Unternehmen oder die Bundesrepublik Deutschland - das Bundeseisenbahnvermögen - nach der Beurkundung aufgrund von Verunreinigungen des Kaufgegenstands oder im Zusammenhang mit Kampfmitteln öffentlich-rechtlich und/oder privatrechtlich in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Ersteher, diese von sämtlichen Kosten einer solchen Inanspruchnahme ohne Einschränkung freizustellen. Etwaige Ausgleichsansprüche des Erstehers gegenüber den Freigestellten nach § 24 Abs. 2 BBodSchG und/oder § 9 Abs. 2 USchadG sind ausgeschlossen. Sofern ein Verkauf an eine Stadt, Verwaltungsgemeinschaft, Landkreis o.ä. die zugleich öffentlich-rechtlich für die Altlastensanierung zuständig sind gilt zusätzlich: Der Ersteher wird den Veräußerer im Rahmen seiner Zuständigkeit als Ordnungsbehörde nicht zu Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen auf der vertragsgegenständlichen Fläche heranziehen.
Der Ersteher verpflichtet sich, vorstehenden Haftungsausschluss, bei einer Veräußerung des Verkaufsgegenstandes seinem Käufer im Kaufvertrag aufzuerlegen und entsprechend zu verpflichten. Der Ersteher ist verpflichtet den Veräußerer über den Verkauf zu informieren.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Unbebautes Grundstück mit Wildwuchs und einer Größe von 1.235 m², lt. Grundbuchangaben.
Der Verkaufsgegenstand ist nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Gemäß § 23 AEG liegt der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks, das Betriebsanlage einer Eisenbahn ist oder auf dem sich eine Betriebsanlage einer Eisenbahn befindet, im überragenden öffentlichen Interesse und dient der Aufrechterhaltung sowie der Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur im Rahmen der kurz-, mittel- oder langfristig prognostizierbaren zweckentsprechenden Nutzung. Daher kann das Grundstück nur freigestellt werden, wenn das Interesse des Antragstellers an der Freistellung das vorgenannte überragende öffentliche Interesse überwiegt, kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist.
Dass das Interesse des Antragstellers das überragende öffentliche Interesse überwiegt, ist in der Regel nicht gegeben, sodass der Kaufgegenstand möglicherweise vom Eisenbahn-Bundesamt nicht gemäß § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt wird. Der Kaufgegenstand verbleibt in diesem Fall in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes. Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt. Ein ggf. erforderliches Planungs- und Baurecht für eine nicht bahnaffine Nutzung kann durch die Kommune in diesen Fällen in der Regel nicht gewährt werden.
Das Grundstück wird nicht versorgt bzw. sind Leitungsverläufe dinglich gesichert.
Der Verkaufsgegenstand wurde nicht durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses besichtigt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de