Datenänderung Die Stadtverwaltung Elstra teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 15.04.2024 u.a. mit, dass lt. Aktenlage der Behörde keine Auflagen oder Mängel für den Verkaufsgegenstand bestehen. Das im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befindliche Flurstück liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Es sind keine Beschlüsse gefasst wonach im Jahr 2024/25 Erschließungskosten im Sinne des BauGB oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.