Datenänderung 08.02.2024 Die Stadt Halberstadt teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 08.02.2024 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage Auflagen und/oder Mängel nicht bekannt sind. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als gewerbliche Baufläche. Kein Denkmalschutz und kein Sanierungsgebiet. Die Abteilung Tiefbau teilt ferner mit, dass keine Erschließungskosten für Verkehrsanlagen anfallen und Ausbaubeiträge seit 01.01.2020 in Sachsen-Anhalt für nicht leitungsgebundene Anlagen/Verkehrsanlagen abgeschafft wurden.